| LEP IV / Klimaschutz

Aktuelle LEP-IV-Teilfortschreibung ohne Windenergie im Pfälzerwald

Die Landesregierung wird sich weiter mit der Frage beschäftigen, ob und wie in bestimmten Bereichen des Pfälzerwalds Windenergieanlagen möglich sein werden. Die Grundlagen dafür sollen jedoch außerhalb der aktuell anstehenden Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) geschaffen werden. Der Grund sind laufende Gespräche zum Schutzgebiet, die die LEP-IV-Teilfortschreibung nicht verzögern sollen.

Mit der derzeit in Arbeit befindlichen Teilfortschreibung des LEP IV will die Landesregierung einen stärkeren Ausbau der Erneuerbaren Energien ermöglichen.

„Die Landesregierung hat sich ehrgeizige Ziele beim Klimaschutz gesteckt. Damit wir diese Ziele auch erreichen, machen wir derzeit bei der Teilfortschreibung des LEP IV Tempo. Denn damit schaffen wir die landesplanerischen Grundlagen für einen stärkeren Ausbau von Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen. Da die Gespräche für die Ermöglichung von Windenergieanlagen in bestimmten Bereichen des Pfälzerwalds jedoch noch Zeit benötigen, klammern wir die Regelung für den Pfälzerwald aus der aktuellen Teilfortschreibung des LEP IV aus. In den übrigen Landesteilen verlieren wir dafür keine Zeit  beim Ausbau der Erneuerbaren Energien“, sagte Innenstaatssekretärin Nicole Steingaß.

„Um die Klimakrise aufzuhalten, ist der beschleunigte Ausbau der umweltfreundlichen Erneuerbaren Energien im Land dringend erforderlich. Daher muss auch geprüft werden, ob nicht an bestimmten vorbelasteten Stellen in der Entwicklungszone des Biosphärenreservates die Errichtung von Windkraftanlagen ermöglicht werden kann. Klar ist: Der Status des UNESCO-Biosphärenreservates darf auf keinen Fall gefährdet werden. Alle Überlegungen erfolgen daher in enger Abstimmung mit dem nationalen MAB-Komitee, den Kommunen und der Biosphärenreservatsverwaltung. Erst wenn eine Einigung mit dem MAB-Komitee erzielt ist, können wir nächste Schritte bei den erforderlichen landesplanerischen bzw. naturschutzrechtlichen Regelungen einleiten“, sagte Klimaschutzstaatssekretär Erwin Manz.

Im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien darauf verständigt, dass die Errichtung von Windenergieanlagen auf vorbelasteten Flächen in Bereichen in der Entwicklungszone des Biosphärenreservats Pfälzerwald in enger Abstimmung mit dem Unesco-MAB-Komitee ausnahmsweise ermöglicht werden soll. Dabei darf der Unesco-Status des Biosphärenreservates Pfälzerwald nicht gefährdet werden, Kern- und Pflegezonen bleiben unangetastet. Die Möglichkeiten hierfür werden derzeit in Gesprächen mit dem MAB-Komitee, den betroffenen Kommunen und der Biosphärenreservatsverwaltung ausgelotet. Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien in den übrigen Landesteilen nicht zu verzögern, wird die Fortschreibung des LEP IV zunächst ohne eine entsprechende Regelung zum Pfälzerwald vollzogen. Im LEP IV bleibt es daher zunächst beim Ausschluss der Windenergie im Biosphärenreservat.

Mit der Teilfortschreibung des LEP IV sollen insbesondere die potenziellen Flächen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen erweitert werden. Dafür sollen entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag unter anderem die Mindestabstände für Windenergieanlagen zu Siedlungsflächen gesenkt werden. Auch sollen entlang von Infrastrukturtrassen, beispielsweise Straßen oder Schienen, Gebiete für Photovoltaik-Anlagen entstehen.

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