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Zukunftschancen für einen gemeinsamen Flughafen Anteilsverhältnisse werden noch festgelegt

Das rheinland-pfälzische Infrastruktur- und das saarländische Wirtschaftsministerium teilen zu den Pressemeldungen bezüglich der Flughafenkooperation Zweibrücken-Saarbrücken folgendes mit:

„Am 28. Februar 2012 haben die beiden Landeskabinette von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes eine künftige Zusammenarbeit der beiden Flughäfen beschlossen. Die zuständigen Fachministerien wurden mit der Fortentwicklung des Projektes beauftragt. Damit wurden auf der Grundlage der seit Sommer des Jahres 2011 geführten Gespräche konkrete Verhandlungsaufträge erteilt.

Mit der Vorbereitung der Gründung und der damit verbundenen organisatorischen und wirtschaftlichen Ausgestaltung einer gemeinsamen Gesellschaft für die beiden Standorte in Saarbrücken-Ensheim und Zweibrücken wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Die konkrete Ausgestaltung eines Zusammenschlusses beider Flughäfen in gesellschaftsvertraglicher, rechtlicher und in sonstiger Hinsicht, wie z.B. die Besetzung der Unternehmensgremien, ist derzeit noch nicht festgelegt. Insbesondere ist es notwendig, die Bewertung der bisherigen Unternehmen durch Sachverständige vornehmen zu lassen, um auch die finanziellen Aspekte eines Zusammenschlusses zu prüfen. Aus diesem Grunde stehen die in der Öffentlichkeit genannten Anteilsverhältnisse noch nicht fest.

Beide Landesregierungen haben vereinbart, sich ständig über den Fortgang des Verfahrens auszutauschen sowie gemeinsam gegenüber der Öffentlichkeit zu informieren. Das Saarland und Rheinland-Pfalz stimmen darin überein, dass die Flughäfen in unserer Region nicht in Konkurrenz stehen, sondern sich vielmehr hinsichtlich Ihrer Flugangebote ergänzen und sich aus einem Zusammenschluss positive Auswirkungen sowohl auf der Einnahme- als auch auf der Kostenseite ergeben. Die Zusammenführung beider Flughäfen ist ein gutes Beispiel für ein grenzüberschreitendes Projekt in unserer Region.“

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