Hinweisgeberschutzgesetz

Nach dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) können sich natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen wenden und diese Verstöße unter dem in diesem Gesetz vorgegebenen Schutz melden oder offenlegen. Ziel des HinSchG ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Dazu gehört auch der bestmögliche Schutz ihrer Identität.

Gemeinsame Interne Meldestelle gem. § 12 Abs. 1 HinSchG für den Geschäftsbereich des Ministeriums:

Dr. Rolf Meier
Telefon: 06131/16-3287
Mail: meldestelle.hinschg(at)mdi.rlp.de

Ebenfalls ist Herr Dr. Meier Ansprechpartner für den Bereich Korruptionsprävention und -bekämpfung.

Weitere Informationen

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG, Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen)

Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden