Moderne Verwaltung

Große Glasfensterfront eines Bürogebäudes in Hamburg

Verwaltungsmodernisierung wird in Rheinland-Pfalz als kontinuierlicher Prozess zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz der staatlichen Aufgabenwahrnehmung im Dienste der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen verstanden.
Dabei sind Transparenz und Offenheit Leitlinien für das Handeln der Verwaltung.



Modernisierungsprozesse müssen systematisch angegangen werden. Grundlage hierfür ist eine permanente Aufgabenkritik, das heißt eine dauerhafte kritische Analyse der verschiedenen Verwaltungsbereiche. Ergänzende Bausteine sind z.B. die Einführung eines Qualitätsmanagements sowie das Einbringen von Verbesserungsvorschlägen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Ideenmanagements.

Instrumente der modernen Verwaltung

Nach dem am 1. Januar 2016  in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Herzstück des neuen Gesetzes ist die Transparenz-Plattform. Sie ermöglicht einen einfachen Zugriff auf Daten und Informationen der Verwaltung. Seit dem 1. Januar 2016 stehen Ministerratsbeschlüsse, Berichte und Mitteilungen an den Landtag, in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sowie Geodaten zur Verfügung.

Hier geht es zur Transparenz-Plattform.

Die Aufgabenkritik ist ein wichtiges Modernisierungsinstrument, das sowohl den jeweiligen Aufgabenbestand als auch die Art und Weise der staatlichen Aufgabenwahrnehmung auf den Prüfstand stellt. Eine permanente Aufgabenkritik in allen Bereichen der Landesverwaltung schafft wichtige Impulse für die weitere Modernisierung sowohl der internen Verwaltungsabläufe als auch bei der nach außen gerichteten Aufgabenwahrnehmung. 

Die Landesregierung legt dem Landtag alle drei Jahre einen Bericht zur Aufgabenkritik vor. Der Bericht für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 wird derzeit erstellt.

Im Sommer 2017 wurde im Ministerium des Innern und für Sport ein Organisationsentwicklungsinstrument etabliert, das ein regelmäßiges und dauerhaftes Qualitätsmanagement (QMdI) zum Ziel hat.

Durch eine interne Bewertungsgruppe erfolgte eine systematische Analyse des MdI und Bewertung dessen, was gut läuft und wo Verbesserungspotenziale bestehen. Dabei galt es auch, bereits vorhandene Erkenntnisse - zum Beispiel aus einer Mitarbeiterbefragung und dem Bericht einer internen Arbeitsgruppe Aufgabenkritik - gezielt aufzugreifen und in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Das QMdI ist auf Kontinuität und Nachhaltigkeit angelegt. Deshalb soll in einem regelmäßigen Turnus ein erneuter Selbstbewertungsprozess stattfinden. Umsetzungsgrad und Wirksamkeit der Maßnahmen werden so in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess validiert.

Im Rahmen des Ideenmanagements können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesamten Landesverwaltung Vorschläge zur Verbesserung von Verwaltungsabläufen einbringen.
Dabei geht es um hochwertigere Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger bzw. die Wirtschaft, höhere Arbeitssicherheit, die Verbesserung des Gesundheits- oder Umweltschutzes oder sozialer Einrichtungen, aber auch um Vorschläge, die zu Kosteneinsparungen oder Mehreinnahmen führen.