Die Länder sehen dringenden Nachsteuerungsbedarf im Vereinsgesetz. Die Zuständigkeitsregelungen bei Vereinsverboten haben zu Problemen und in der Folge zu nicht einheitlicher Rechtsprechung geführt. Die rheinland-pfälzische Initiative ist in Zusammenhang mit einer anstehenden Änderung des Vereinsgesetzes zu sehen, bei der es um weitere Einschränkungen bei der Verwendung von Kennzeichen bereits verbotener Organisationen geht.
Vor kurzem kippte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht das Verbot des Hells Angels Chapter Bonn. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass im betreffenden Einzelfall Rheinland-Pfalz keine Zuständigkeit besessen habe. Die einschlägigen Zuständigkeitsregelungen im Vereinsgesetz stellen Länderbehörden regelmäßig vor Probleme bei Verbotsverfahren, vor allem wenn länderübergreifende Vereinsaktivitäten gegeben sein können und damit möglicherweise dann der Bund für ein Verbot zuständig ist.