| Vereinsverbot Hells Angels

Bundesrat stimmt für Initiative des Landes zum Vereinsgesetz

Auf Initiative von Rheinland-Pfalz hat sich der Bundesrat heute einstimmig dafür ausgesprochen, den Bund aufzufordern, bei der anstehenden Änderung des Vereinsgesetzes auch die Zuständigkeitsregelungen für Vereinsverbote klarer zu fassen. „Ich hoffe, dass sich der Bund diesem Votum auch anschließt und die betreffende Regelung zu Verboten im Vereinsgesetz reformiert. Es gibt derzeit eine rechtliche Lücke, die dringend geschlossen werden muss“, sagte Innenminister Roger Lewentz zu der Bundesratsinitiative.

Die Länder sehen dringenden Nachsteuerungsbedarf im Vereinsgesetz. Die Zuständigkeitsregelungen bei Vereinsverboten haben zu Problemen und in der Folge zu nicht einheitlicher Rechtsprechung geführt. Die rheinland-pfälzische Initiative ist in Zusammenhang mit einer anstehenden Änderung des Vereinsgesetzes zu sehen, bei der es um weitere Einschränkungen bei der Verwendung von Kennzeichen bereits verbotener Organisationen geht.

Vor kurzem kippte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht das Verbot des Hells Angels Chapter Bonn. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass im betreffenden Einzelfall Rheinland-Pfalz keine Zuständigkeit besessen habe. Die einschlägigen Zuständigkeitsregelungen im Vereinsgesetz stellen Länderbehörden regelmäßig vor Probleme bei Verbotsverfahren, vor allem wenn länderübergreifende Vereinsaktivitäten gegeben sein können und damit möglicherweise dann der Bund für ein Verbot zuständig ist. 

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