| Raumordnung

Energiewende vorantreiben - Windkraft mit Augenmaß ausbauen

Der Ministerrat hat neue Regeln für die Windkraftnutzung verabschiedet. Mit einer entsprechenden Verordnung werden Teile des Landesentwicklungsprogramms (LEP) neu gefasst. Es bleibt weiterhin die Aufgabe der Kommunen, sogenannte Windeignungsgebiete festzulegen, und so zu bestimmen, wo Windkraftanlagen aufgestellt werden.

Die Vorgaben, wo grundsätzlich die Nutzung der Windkraft ausgeschlossen ist, bestimmt das LEP.

„Mit der Fortschreibung des LEP setzen wir die Vorgaben der Koalitionsvereinbarung um. Demnach wird es mehr Ausschlussgebiete für Windräder geben als bislang. Und auch von der Wohnbebauung rücken künftige Windräder mindestens 1.000 Meter ab“, so Innenminister Roger Lewentz. Es sei die Aufgabe der Raumordnung, technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen und einen Interessenausgleich herbeizuführen. Mit dem vorgelegten Kompromiss sei dies gut gelungen. Mit klugen neuen Vorgaben würden für Mensch und Landschaft aber auch Denkmälern und dem Tourismus Freiräume gesichert, während zugleich ein weiterer Ausbau der Windkraft möglich bleibe, ergänzte Lewentz. 

Bereits nach dem bislang geltenden LEP waren Windräder nicht überall möglich, weil andere Schutzgüter einer Genehmigung entgegenstanden. Mit der entsprechenden Ausweitung von sogenannten Ausschlussgebieten im LEP entsteht so eine größere Planungssicherheit, weil von vornherein planungsrechtlich ausgeschlossen wird, was aufgrund von naturschutz- oder denkmalschutzrechtlichen Vorgaben ohnehin nicht möglich gewesen wäre. 

Etablierte Standorte, an denen bereits Windenergieanlagen in Betrieb sind, können unter bestimmten Voraussetzungen beim Ersatz von alten Anlagen durch Repowering die festgesetzten 1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung um zehn Prozent unterschreiten.

In diesem Zusammenhang betonte Energie- und Umweltministerin Ulrike Höfken die zentrale Rolle des Repowering beim Windkraftausbau. „Im LEP haben wir das Repowering – also den Ersatz älterer Windkraftanlagen durch deutlich leistungsstärkere neue Anlagen – gestärkt. Denn es kommt nicht auf die Zahl der Anlagen an, sondern auf die Stromleistung durch erneuerbare Energien. Mit Repowering konnten wir auch die Mindestzahl auf zwei Anlagen pro Windpark reduzieren“, sagte Höfken. Bisher sei der Ausbau der regenerativen Energien in Rheinland-Pfalz gut vorangekommen: Der Anteil des Stroms aus Wind, Sonne, Wasser und Biomasse betrug im Jahr 2016 etwa 47 Prozent an der Bruttostromerzeugung. „Mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2017 versucht der Bund, die Energiewende jedoch langfristig auszubremsen. Auch wenn die Rahmenbedingungen für die Erneuerbaren aufgrund der Bundesgesetzgebung deutlich schwieriger geworden sind, setzen wir auf einen weiteren stabilen Ausbau der Windenergie. Denn ohne Windkraft erreichen wir unsere Klimaschutzziele nicht und verspielen die Chance für regionale Wertschöpfung“, erklärte die Ministerin. 

„Der LEP berücksichtigt nun stärker die in der Umgebung von Windenergieanlagen lebenden Menschen und stärkt den Schutz von Kulturlandschaften und Naturparks. Wir haben eine gute Balance geschaffen zwischen den Interessen der Bürgerinnen und Bürger einerseits und der Erzeugung erneuerbarer Energie andererseits“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. 

Die neue Verordnung zum LEP tritt noch im Juli in Kraft. 

Die heute vom Ministerrat beschlossene Teilfortschreibung des LEP finden Sie <link internal-link>hier.

#Themen

Landesplanung

Teilen

Zurück