„Ab 2023 wird es einen gerechteren kommunalen Finanzausgleich geben, in dem finanzschwächere Kommunen eine stärkere Unterstützung erhalten und finanzstärkere Kommunen nach dem Solidaritätsgedanken stärker zur Finanzierung der vielfältigen Aufgaben der kommunalen Familie beitragen“, sagte Innenminister Michael Ebling. „Auch im aktuellen Entwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 ist die Neuregelung des KFA bereits umgesetzt“, ergänzte Finanzministerin Doris Ahnen, „danach war zunächst eine Steigerung des kommunalen Finanzausgleichs gegenüber dem Vorjahr um 275 Millionen Euro auf beachtliche 3,761 Milliarden Euro vorgesehen.“
Kommende Woche wird der Gesetzentwurf in den Ausschüssen des Landtags erneut intensiv diskutiert werden. Bereits im Frühjahr wurde seitens der Landesregierung angekündigt, mit Bekanntwerden der Steuereinnahmen des Zeitraums vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022, dem Referenzzeitraum für den kommunalen Finanzausgleich, eine aktualisierte Berechnung über die Auswirkungen des neuen Systems zu generieren. „Das Statistische Landesamt hat hervorragende Arbeit geleistet und das komplexe System in kürzester Zeit technisch umgesetzt, sodass diese Ergebnisse nun Eingang in die Ausschussberatungen finden können“, so die beiden Minister.
Die Ergebnisse sind heute dem Ausschussvorsitzenden des federführenden Innenausschusses zugeleitet worden.
„Trotz aktueller Krisen hat sich die Steuerkraft der Kommunen in diesem Jahr sehr positiv entwickelt“, führte Ebling aus. Nach den Berechnungen auf der Basis des gesetzlichen Referenzzeitraums wird die Finanzausgleichsumlage des Jahres 2023, also der Solidarbeitrag der finanzstarken Kommunen, infolge dessen um 82 Millionen Euro höher ausfallen als bisher angenommen.
„Diese positive Entwicklung soll den Kommunen unmittelbar zurückgegeben werden“, betonten die Minister. „Wir schlagen dem Gesetzgeber daher vor, im laufenden Aufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2023/2024 die Finanzausgleichsumlage und damit die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2023 um diese 82 Millionen Euro anzuheben und die Mittel als frei verfügbare Schlüsselzuweisungen bereits 2023 auszuzahlen.“ Die Erhöhung der entsprechenden Ansätze muss über eine Änderung im Doppelhaushalt 2023/2024 umgesetzt werden. Dahingegen ist eine Änderung des LFAG nicht erforderlich. Das System des kommunalen Finanzausgleichs sieht üblicherweise eine Berücksichtigung solch höherer Einnahmen über Abrechnungen erst in den Folgejahren vor.
„Mit dieser Maßnahme steigt die Finanzausgleichsmasse im Jahr 2023 gegenüber dem Entwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 auf nunmehr 3,843 Milliarden Euro und damit um 357 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Dieser historische Zuwachs sowie das vorgesehene Entschuldungsprogramm von 3 Milliarden Euro, aber ganz sicher auch die grundlegend strukturelle Neukonzipierung des Finanzausgleichs an sich werden zu einer deutlichen und nachhaltigen Stärkung der Kommunalfinanzen in Rheinland-Pfalz beitragen“, so die beiden Minister abschließend.