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Videokonferenzen erhalten Handlungsfähigkeit der Räte

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist durch eine Änderung des Kommunalrechts die Möglichkeit geschaffen worden, dass Beschlüsse kommunaler Gremien nicht nur in Präsenz, sondern auch in Video- und Telefonkonferenzen sowie Umlaufverfahren gefasst werden können. Voraussetzung dafür ist die Erforderlichkeit aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen.

Innenminister Roger Lewentz hat die neu geschaffenen Möglichkeiten nun durch sein Ministerium unter wissenschaftlicher Begleitung des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer evaluieren lassen. „Die Befragung zeigt, dass das Ziel, durch die gesetzlichen Änderungen die Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Corona-Pandemie aufrechtzuerhalten, erreicht wurde“, sagte Lewentz, der die Ergebnisse in dieser Woche im Ministerrat vorstellte. Am häufigsten war von Videokonferenzen Gebrauch gemacht worden, gefolgt von elektronischen Umlaufverfahren, von schriftlichen Umlaufverfahren und schließlich von Telefonkonferenzen.

Die Anzahl der als Zuschauer teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger ist bei Videokonferenzen gestiegen. Die Teilnahme der Gremienmitglieder ist nach Wahrnehmung einer deutlichen Mehrheit der Vorsitzenden bei allen neuen Verfahrenstypen in etwa gleich geblieben. Die Möglichkeit zur Durchführung von Videokonferenzen wird von den Vorsitzenden und Gremienmitgliedern, die diese nutzten, überwiegend positiv bewertet.

Auch die Öffentlichkeit, die sich an der Befragung beteiligte, bewertet die Möglichkeit von Videokonferenzen sehr positiv. Die Sitzungsqualität hängt dabei allerdings auch von der Internetverfügbarkeit ab. Auch die schriftlichen und elektronischen Umlaufverfahren erhalten überwiegend eine gute Bewertung. Bei Telefonkonferenzen ist das Meinungsbild insgesamt schlechter ausgefallen.

Die Mehrheit der Befragten geht jedoch von einem geringeren Austausch als in Präsenz, von einer verringerten Intensität der Aussprache und einem Rückgang der Anzahl der Wortbeiträge aus, bei den Telefonkonferenzen deutlicher als bei Videokonferenzen.

Insgesamt möchte von denjenigen, die von den neuen Verfahren Gebrauch gemacht haben, eine deutliche Mehrheit der Vorsitzenden (84,3 %), der Gremienmitglieder (78,6 %) und der Öffentlichkeit (90,6 %) gerne auch in Zukunft auf die Möglichkeit von Videokonferenzen zurückgreifen können. Eine Mehrheit der Vorsitzenden und eine knappe Mehrheit der Gremienmitglieder befürworten einen solchen Rückgriff auch außerhalb von Notsituationen. Die Öffentlichkeit positioniert sich hier noch eindeutiger. Eine deutliche Mehrheit möchte immer einen Zugang über den digitalen Weg eröffnet bekommen. Mehrheitlich wird auch der Rückgriff auf Telefonkonferenzen und Umlaufverfahren von den Vorsitzenden und Gremienmitgliedern befürwortet, bei den Umlaufverfahren deutlicher als bei den Telefonkonferenzen.

Sogar in Kommunen, die von den neuen Verfahren keinen Gebrauch gemacht haben, befürworten die Vorsitzenden und die Gremienmitglieder mehrheitlich die Möglichkeit von digitalen Sitzungen, allerdings nur in Notsituationen. Als Grund für ein bisheriges Absehen von digitalen Sitzungen wurde von den Vorsitzenden überwiegend die fehlende Notwendigkeit in der jeweiligen Kommune genannt.

„Da die letztes Jahr eingeführten neuen Verfahren bis Ende März 2022 befristet sind, wäre ein denkbarer erster Schritt, diese Verfahren für Notsituationen auf Dauer zu etablieren. Das weitere Verfahren wird nun aber der Landtag unter Beteiligung des kommunalen Rates auf der Grundlage des Berichts beraten und beschließen“, sagte Lewentz. Die befristeten gesetzlichen Änderungen waren durch die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht worden.

An der Erhebung haben 370 Vorsitzende, 2630 Gremienmitglieder und 527 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Davon haben 196 Vorsitzende, 1866 Gremienmitglieder und 408 Bürgerinnen und Bürger die neuen Verfahren genutzt.

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