Vor diesem Hintergrund jährlich 500 neue Anwärterinnen und Anwärter eingestellt. So viele wie noch nie. Um Abgänge während der Ausbildung zu kompensieren wurden in diesem Jahr zu den 500 zusätzliche 35 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt. Auch im kommenden Jahr wird die Zahl der Einstellungen oberhalb der 500 liegen.
Das Hinausschieben des Ruhestands wurde und wird weiterhin als Möglichkeit, die notwendige Personalstärke zu sichern, genutzt. So wurden im laufenden Jahr 218 entsprechende Anträge genehmigt. Insbesondere auch als kurzfristige Reaktion auf die zunächst hohen Flüchtlingszahlen. Es handelt sich teilweise auch um Beamtinnen und Beamte, die mehrfach den Ruhestandsbeginn hinausgeschoben haben. Ein entsprechender Antrag kann jeweils nur für ein Jahr gestellt werden, kann jedoch anschießend noch zwei Mal in Folge wiederholt werden. In den Vorjahren wurden 122 (2015) und 110 Anträge (2014) genehmigt.
Derzeit steht ein Budget für weitere 70 Fälle in 2017 zur Verfügung. Es wird bis auf weiteres kein Antrag genehmigt und die Bewilligung bereits im Mitbestimmungsverfahren befindlicher Genehmigungen ausgesetzt. Es muss kein Antrag zurückgezogen werden. Die Dienststellen werden individuell auf die Beamtinnen und Beamten zugehen. Ob über die bislang geplanten 70 Fälle hinaus weitere Fälle genehmigt werden, wird im kommenden Jahr zu prüfen und zu entscheiden sein.