Die zwei Gemeinden bildeten einen Kooperationsverbund und seien 2015 in das Programm aufgenommen worden. Generelle Fördervoraussetzung und Grundlage für die geplante Entwicklung der Ortskerne der zwei Gemeinden sei ein abgestimmtes überörtliches Entwicklungskonzept des Kooperationsverbundes für den Bereich der Verbandsgemeinde sowie die jeweilige Erstellung der daraus abzuleitenden städtebaulichen Entwicklungskonzepte für die Ortskerne der beiden Gemeinden. „Die jetzt bewilligten Fördermittel dienen in erster Linie der Mitfinanzierung der Erstellung der Kooperationsstrategie und der Entwicklungskonzepte", sagte Lewentz.
Das Programm „Ländliche Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden" ist im Stadterneuerungskonzept des Landes das Förderinstrument zur Entwicklung ländlicher Zentren, damit sie als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge bzw. in ihrer zentralörtlichen Funktion auch in Zukunft handlungsfähig bleiben können. Eine Säule des Programmes sind Kooperationsverbünde, mit denen insbesondere grundzentrale Bereiche durch die Zusammenarbeit des jeweiligen Grundzentrums als Mittelpunkt mit einer oder zwei größeren Gemeinden, die ebenfalls ergänzende Versorgungsfunktionen für den Bereich vorhalten, gestärkt werden sollen.
Insgesamt hat sich das flexible Fördersystem der Städtebauförderung hervorragend bewährt", so der Minister. Besonders die Erneuerung von Innenstädten, die Aufwertung von Problemgebieten und die Entwicklung ganzheitlicher Projekte mit starken lokalen und regionalen Impulsen werden wegen der hohen Investitions- und Arbeitsplatzeffekten mit den Mitteln gezielt unterstützt.