Beamtinnen und Beamte, die einen Anspruch auf Schmerzensgeld vergeblich bei ihrem Schädiger geltend gemacht haben, können beantragen, dass ihr Dienstherr den Schmerzensgeldanspruch erfüllt. Der Anspruch geht dann auf das Land über.
Die Entwicklung einer zunehmenden Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamtinnen und –beamte und anderen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst ist seit geraumer Zeit zu beobachten. Der Dienstherr leistet bei Angriffen im Rahmen der Dienstausübung umfängliche Dienstunfallfürsorge und ersetzt auch Sachschäden. Schmerzensgeldansprüche sind bisher alleinige Sache der betroffenen Beamtinnen und Beamten. Das Risiko, das festgesetzte Schmerzensgeld auch zu bekommen, liegt allein bei den verletzten Beamtinnen und Beamten.
„Wir möchten nicht, dass Beamtinnen und Beamte die in Ausübung ihres Dienstes für die Allgemeinheit angegriffen und verletzt werden, das Risiko zu tragen haben, dass sie ihre Ansprüche nicht durchsetzen können“, so Lewentz.
Ministerin Ahnen führt weiter aus: „Dies ist ein ausdrückliches Signal der Wertschätzung und auch eine ausdrückliche Anerkennung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Wir werden auch dafür Sorge tragen, dass unsere Tarifbeschäftigten nicht auf ihrem Anspruch sitzen bleiben.“
Diese Entscheidung ist auch Ausfluss der Grundsatzerklärung der Landesregierung gemeinsam mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst gegen Gewalt, die Anfang Dezember 2015 unterzeichnet wurde und Gegenstand der gemeinsamen Sitzung des Ministerrates mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund war. Insbesondere die Gewerkschaft der Polizei hat sich im Interesse der besonders betroffenen Berufsgruppe der Polizeibeamtinnen und –beamten für eine solche Regelung stark gemacht.
„Ich habe mein Haus beauftragt, eine gesetzliche Regelung vorzubereiten, die noch in diesem Jahr in Kraft treten könnte“, so Lewentz abschließend.