| Dorferneuerung

Bruch gibt Startschuss für Landeswettbewerb 2009 im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

Innenminister Karl Peter Bruch gab heute in Mainz den Startschuss für den Landeswettbewerb 2009 im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Damit startet der Wettbewerb nach 2008 in eine erneute dreistufige Runde auf Kreis-, Gebiets- und Landesebene. Die Anmeldefrist für den diesjährigen Landeswettbewerb endet am 15. März 2009.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die teilnehmenden Ortsgemeinden ihre Bewerbungsunterlagen bei der zuständigen Kreisverwaltung eingereicht haben. „Ob ein Dorf Zukunft hat, hängt sehr stark von der Lebensqualität für seine Bürgerinnen und Bürger ab. Neben den Rahmenbedingungen, die der Staat schaffen kann, sind auch die Dorfbewohner selbst gefragt. Es gilt, gemeinsam anzupacken und Überlegungen für eine lebenswerte Zukunft zu erarbeiten“, so der Innenminister. Das bürgerschaftliche Engagement in Rheinland-Pfalz sowie die vielfältigen Initiativen und Maßnahmen innerhalb der Dorferneuerung seien bereits ein deutlicher Beweis dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger dafür bereit seien.

Trotzdem gelte es weiterhin, innovative Ideen und nachhaltige Konzepte zu erarbeiten und mit Engagement zu realisieren. „Nur die Dörfer, die ein unverwechselbares, eigenständiges Profil entwickeln, in Kooperationen investieren und die Menschen in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen stellen, sind für die Zukunft gerüstet“, betonte Bruch. Der 2008 erstmals ausgelobte „Sonderpreis für vorbildliche Initiativen und Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung unserer Dörfer“ ist auch 2009 ein Schwerpunkt des Landeswettbewerbes. „Nur wenn ein Dorf von innen heraus, von seinem Kern her gesund ist, kann es sich weiterentwickeln. Nur eine starke Dorfgemeinschaft ist in der Lage, einen Ortskern wieder zu beleben und zu stärken“, stellte der Minister heraus. Der Sonderpreis sei insgesamt mit 5.000 Euro dotiert.

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ sei in besonderem Maße dazu geeignet, die Menschen zu motivieren, Perspektiven für das Dorf und die Region zu entwickeln und nachhaltig zu gestalten. „Von den vielfältigen Effekten gemeinsamer Anstrengungen und Erfolge können letztendlich alle Wettbewerbsteilnehmer profitieren. Schon die Entscheidung am Wettbewerb teilzunehmen ist ein großer Gewinn für das Dorf“, so Bruch abschließend.
 
Informationen zum Wettbewerb:

Teilnahmeberechtigt sind:
Ortsgemeinden mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.ooo Einwohnern, Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.ooo Einwohnern, die vom übrigen besiedelten Gemeindegebiet räumlich klar getrennt sind und eine geschlossene Ansiedlung bilden. Nicht teilnahmeberechtigt sind: Gemeindeteile von kreisfreien Städten. Die Wettbewerbsteilnehmer werden in zwei Klassen eingeteilt. In der Hauptklasse sind die Ortsgemeinden und die Gemeindeteile zusammengefasst, die sich zum ersten Male am Wettbewerb beteiligen oder in früheren Wettbewerben noch nicht im Gebietsentscheid waren. In der Sonderklasse sind die Ortsgemeinden und Gemeindeteile zusammengefasst, die in früheren Jahren bereits im Gebietsentscheid waren.

Anmeldungsverfahren zum Wettbewerb: 
Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister melden die Beteiligung am Wettbewerb nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat über die Verbandsgemeindeverwaltung der Kreisverwaltung; die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der verbandsfreien Gemeinden (Städte) und die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der großen kreisangehörigen Städte melden die Beteiligung von Gemeindeteilen nach Beschlussfassung im Gemeinderat (Stadtrat) der Kreisverwaltung. Die Kreisverwaltungen legen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bis zum 15. März ein Verzeichnis der Wettbewerbsteilnehmer mit Angabe der Einwohnerzahl getrennt nach Haupt- und Sonderklasse vor. Nach Überprüfung der Angaben leitet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Meldelisten jährlich bis zum 1. April an das Ministerium des Innern und für Sport weiter.

Wettbewerbsverfahren:
Zur Ermittlung der Teilnehmergemeinden am Bundesentscheid 2010 führt das Land zwei Landeswettbewerbe durch, einen im Jahr 2008, die zweite Runde im Jahr 2009. Die Landeswettbewerbe erfolgen jeweils dreistufig auf Kreis-, Gebiets- und Landesebene. Die Sieger der Kreisentscheide nehmen am Gebietsentscheid teil, dessen Sieger wiederum gehen in den Landesentscheid. Die Landessieger werden voraussichtlich im Herbst 2009 feststehen. 2010 präsentieren sich die jeweils Erstplatzierten (die ersten drei Plätze der Hauptklasse sowie die drei Goldgewinner der Sonderklasse) aus den Landesentscheiden der beiden vorangegangenen Wettbewerbsjahre im Landesfinale (insgesamt aus den Jahren 2008 und 2009 also zwölf Gemeinden). In diesem Finale werden die Teilnehmer für den Bundesentscheid ermittelt. Wie viele Gemeinden letztlich am Bundesentscheid teilnehmen können, entscheidet sich erst zu Beginn des Jahres 2010. Der Bund legt hier einen Länderverteilungsschlüssel zu Grunde, der letztlich abhängig ist von der Zahl der rheinland-pfälzischen Gemeinden, die insgesamt an allen Stufen des Wettbewerbs teilgenommen haben.

Zur Ermittlung der Kreis-, Gebiets- und Landessieger werden von den Kreisverwaltungen, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und dem Ministerium des Innern und für Sport Bewertungsjurys gebildet. Für die Auswahl der Mitglieder der Bewertungsjurys ist die fachliche Qualifikation maßgebend. Allen Jurys sollte mindestens je eine Fachkraft aus den Bereichen Architektur/Städtebau, Denkmalpflege sowie Gartenbau/Landespflege angehören. Jeder Landkreis kann nur dann einen Kreissieger zum Gebietsentscheid melden, wenn sich mindestens drei Ortsgemeinden bzw. Gemeindeteile am Wettbewerb beteiligt haben. Weitere Informationen zum Wettbewerb findet man unter www.ism.rlp.de.

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