„Die Landesregierung wird bei der anstehenden Novellierung des Landesbeamtengesetzes eine neue Altersgrenze für die Verbeamtung von 45 Jahren festlegen“, wie Innenminister Karl Peter Bruch mitteilte.
Bislang gibt es eine haushaltsrechtliche Höchstaltersgrenze von 40 Jahren. „Wir sind jedoch daran interessiert, insbesondere für unsere Schulen über Seiteneinsteigerprogramme auch ältere geeignete Lehrkräfte in das Beamtenverhältnis zu übernehmen. Dem kommen wir mit dieser Regelung nach“, sagte Bruch.