Bei Unfällen in deutschen und ausländischen kerntechnischen Anlagen, die Katastrophenschutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz erfordern, übernimmt der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die Einsatzleitung. Alle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz werden dann von Trier aus zentral koordiniert. Diese beinhalten die Aufforderung zum Aufenthalt im Gebäude, eine mögliche Evakuierung, die Einnahme von Jodtabletten und den Betrieb von Notfallstationen. Diese Katastrophenschutzmaßnahmen dienen insbesondere dazu, die Aufnahme von Radioaktivität durch die Bevölkerung zu begrenzen: Bei niedrigeren Expositionswerten schließen Menschen im gefährdeten Gebiet Fenster und Türen und bleiben während des „Durchzugs einer radioaktiven Wolke“ im Haus. Bei höheren Expositionswerten verlassen Menschen das gefährdete Gebiet (Evakuierung). Zum richtigen Zeitpunkt eingenommene Jodtabletten blockieren die Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse. Allerdings dürfen diese Jodtabletten nur direkt zum Zeitpunkt einer radioaktiven Exposition genommen werden. Sie nutzen nichts, wenn sie einen Tag zu früh oder zu spät eingenommen werden. Darüber hinaus sind medizinische Nebenwirkungen zu beachten.
Notfallstationen sind analog zu den japanischen Notfallzentren als Angebot an die Bevölkerung für eine radiologische Überprüfung und Information geplant. Allerdings wird aufgrund der Situation in Japan nicht von einer Gefährdung unserer Bevölkerung in Rheinland-Pfalz ausgegangen, die Katastrophenschutzmaßnahmen erforderlich machen. Nach der Bewertung des Bundesumweltministeriums (BMU) ist durch den Unfall in Japan nicht mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die deutsche Bevölkerung zu rechnen. Aufgrund der großen Entfernung zu Japan sind in Deutschland allenfalls Auswirkungen zu erwarten, die nur Bruchteile der hiesigen natürlichen Strahlenexposition ausmachen. Die Konzentration der radioaktiven Stoffe nimmt im Laufe der Ausbreitung durch Verdünnung sowie durch Zerfall der kurzlebigen radioaktiven Stoffe ab. Katastrophenschutzmaßnahmen wie oben beschrieben werden für Rheinland-Pfalz daher wegen der Situation in Japan nicht erwogen.
Außer den Katastrophenschutzmaßnahmen gibt es zudem Strahlenschutz-vorsorgemaßnahmen. Für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt wurde im Jahr 1986 das Strahlenschutzvorsorgegesetz geschaffen. Nach diesem Gesetz ist bei einem großflächigen radiologischen Ereignis das BMU für die Radioaktivitätsüberwachung sowie für die Anordnung der gegebenenfalls zu treffenden Maßnahmen zuständig. Aufgabe des Bundes ist insbesondere die großräumige Ermittlung der Radioaktivität in Luft und Niederschlägen sowie die Bewertung der erhobenen Daten. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz steht wegen der aktuellen Ereignisse in ständigem Kontakt mit dem BMU.
Das Bundesumweltministerium hat zur Information der Bürgerinnen und Bürger eine Internetseite eingerichtet (<link www.bmu.de>http://www.bmu.de</link>), auf der man sich sowohl über den aktuellen Sachstand der Unfallereignisse in Japan als auch über Fragen zum Strahlenschutz in Deutschland informieren kann. Darüber hinaus bietet auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aktuelle Informationen unter <link www.bfs.de>http://www.bfs.de</link> zu diesem Thema an.