Mit der Landesverordnung setzt Rheinland-Pfalz den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz um. 2012 sprachen sich die Länder dafür aus, das 500-jährige Reformationsjubiläum gemeinsam als bundesweiten Feiertag zu begehen. Anders als Länder mit einem größeren evangelischen Bevölkerungsanteil, wie Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen ist der Reformationstag in Rheinland-Pfalz kein gesetzlicher Feiertag. Der Kabinettsbeschluss gewährleistet, dass der Reformationstag 2017 auch in Rheinland-Pfalz denselben Schutz genießt wie ein Sonntag oder ein staatlich anerkannter Feiertag.
„Die Wirkung der Reformation reicht bis in die heutige Zeit und sollte uns gerade jetzt daran erinnern, bei all den unterschiedlichen Religionen den Schwerpunkt auf die Gemeinsamkeiten und nicht die Unterschiede zu legen. Es ist ein großes Glück, dass Protestanten und Katholiken im Rahmen der Ökumene zusammen feiern können. Ich vertraue darauf, dass wir auch in Zukunft in der Lage sein werden, anderen Religionen und Kulturen die Hand zu reichen“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Das Jubiläum und die vorbereitende Reformationsdekade werden von Staat und Kirche gemeinsam vorbereitet und gestaltet.
|
Reformationsjubiläum