| Reformationsjubiläum

Dreyer/Lewentz: 31. Oktober 2017 einmalig ein Feiertag

Der Ministerrat hat die Landesverordnung zur Bestimmung des Reformationstages 2017 zum einmaligen gesetzlichen Feiertag beschlossen. „Der 500. Reformationstag am 31. Oktober 2017 wird einmalig ein gesetzlicher Feiertag sein. An diesem Tag jährt sich der Thesenanschlag Martin Luthers, der den Beginn der Reformation einläutete und unsere Gesellschaft maßgeblich prägte“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Mit der Landesverordnung setzt Rheinland-Pfalz den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz um. 2012 sprachen sich die Länder dafür aus, das 500-jährige Reformationsjubiläum gemeinsam als bundesweiten Feiertag zu begehen. Anders als Länder mit einem größeren evangelischen Bevölkerungsanteil, wie Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen ist der Reformationstag in Rheinland-Pfalz kein gesetzlicher Feiertag. Der Kabinettsbeschluss gewährleistet, dass der Reformationstag 2017 auch in Rheinland-Pfalz denselben Schutz genießt wie ein Sonntag oder ein staatlich anerkannter Feiertag.
„Die Wirkung der Reformation reicht bis in die heutige Zeit und sollte uns gerade jetzt daran erinnern, bei all den unterschiedlichen Religionen den Schwerpunkt auf die Gemeinsamkeiten und nicht die Unterschiede zu legen. Es ist ein großes Glück, dass Protestanten und Katholiken im Rahmen der Ökumene zusammen feiern können. Ich vertraue darauf, dass wir auch in Zukunft in der Lage sein werden, anderen Religionen und Kulturen die Hand zu reichen“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Das Jubiläum und die vorbereitende Reformationsdekade werden von Staat und Kirche gemeinsam vorbereitet und gestaltet.

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