| Verkehr / Lärmschutz

Griese / Kern: Land klärt Spielraum der Kommunen bei Tempo 30

Der Spielraum der Kommunen in Rheinland-Pfalz zur Anordnung von Tempo 30 für einen verbesserten Lärmschutz an Hauptverkehrsstraßen wird klarer geregelt. Dies teilten Umweltstaatssekretär Thomas Griese und Infrastrukturstaatssekretär Günter Kern am Montag bei der vierten Sitzung des Runden Tischs Lärms in Mainz mit.
Begrenzungsschild: Tempo 30
Tempo 30

„Unsere Pilotprojekte in Mainz, Herxheimweyer und Kandel haben gezeigt, dass bei Tempo 30 auf Durchgangsstraßen der Verkehrslärm deutlich reduziert werden kann, ohne den Verkehrsfluss zu stören“, so Kern und Griese. Das Infrastruktur- und Umweltministerium erklärten, wie das Bundesrecht bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Lärmschutz auszulegen ist. Dazu wird das Infrastrukturministerium eine aktualisierte „Handreichung“ herausgeben. 

Am Runden Tisch Lärm informierten Griese und Kern Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und der Bürgerinitiativen über die  Möglichkeiten zum Lärmschutz. „Kommunen mit hoher Lärmbelastung an den Hauptverkehrsstraßen  können bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen Tempo 30 anordnen und damit eine kostengünstige, wirksame und kurzfristig durchführbare Maßnahme zum Lärmschutz ergreifen“, so Griese und Kern. Tempolimits seien bereits bei deutlich niedrigeren Lärmpegeln ab den Grenzwerten der Bundesimmissionsschutzverordnung von den zuständigen Kommunen  im Einzelfall zu prüfen. In Misch- und Dorfgebieten seien dies tagsüber Werte  oberhalb von 64 db(A) und nachts von mehr als  54 Dezibel. Bei Lärm oberhalb von 70 (tags) und 60 (nachts) Dezibel müsse ein Tempolimit angeordnet werden. Bei unterschiedlichen Auffassungen der unteren Verkehrs- und Umweltbehörden entscheiden Infrastruktur- und Umweltministerium künftig gemeinsam.

Das Interesse der Kommunen sei groß: „Initiativen wie das ‚Netzwerk Tempo 30‘ in der Südpfalz zeigen, dass Straßenverkehrslärm vielerorts in Rheinland-Pfalz als unerträglich angesehen wird und die Menschen Geschwindigkeitsreduzierungen als wirksames Mittel zum Lärmschutz begreifen“, so Griese. Die NORAH-Studie habe die schädliche Wirkung von Straßen-, Bahn- und Fluglärm sowie den hohen Handlungsbedarf bestätigt. 

Griese wies darauf hin, dass die Kommunen nach EU-Recht zur Aufstellung so genannter Lärmaktionspläne verpflichtet seien. Die Landesregierung unterstütze die Städte und Gemeinden weiterhin bei dieser Aufgabe. „Tempolimits sind neben anderen wirksamen Maßnahmen sinnvolle Bausteine von Lärmaktionsplänen“, so Griese. Staatssekretär Kern verwies darauf, dass die Verkehrsministerkonferenz den Bund gebeten habe, die Regelung für die Anordnung von Tempo 30 in der Straßenverkehrsordnung zu ändern, damit die Anordnung von Tempolimits erleichtert wird. In einem ersten Schritt soll es dazu vor Kindergarten, Krankenhäusern und Sozialeinrichtungen zukünftig generell Tempo 30 geben. Dies diene der Verkehrssicherheit und dem Lärmschutz. Beide Staatssekretäre werden am Freitag bei einer Veranstaltung des „Netzwerks Tempo 30“ in Kandel teilnehmen. 

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