| Städtebauförderung / Kaiserslautern

Kaiserslautern erhält weitere 3.526.000 Euro Landesförderung

Innenminister Roger Lewentz hat mitgeteilt, dass die Stadt Kaiserslautern in diesem Jahr weitere 3.526.000 Euro im Rahmen der Städtebauförderungen aus den Bund-Länder-Programmen „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“, „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt“ erhält. Insgesamt werden sechs unterschiedliche Gebiete gefördert.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Landesinitiative zur Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren, durch die die Stadt in der Förderperiode von 2018 bis 2021 den Höchstfördersatz von 90 Prozent in Anspruch nehmen kann.

Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ dient der Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, die beispielsweise aufgrund der wirtschaftlichen Situation der dort Lebenden benachteiligt sind. Die Förderung stärkt diese Stadtteile und leistet so einen Beitrag zum Zusammenhalt der Stadtgesellschaft, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität der jeweiligen Stadt- und Ortsteile.

Mit den Programmen „Lebendige Zentren“ und „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ stehen Programme für die Erneuerung und Entwicklung von Innenstädten und Ortskernen, historischen Altstädten und Stadtteilzentren sowie zur Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels, der sich oftmals durch Leerstände oder Brachflächen äußert, zur Verfügung. Das Angebot wird durch ein Investitionsprogramm für Sportstätten abgerundet.

„Im Programmjahr 2021 können in der Städtebauförderung insgesamt wieder rund 90 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln bereitgestellt werden“, betonte Minister Lewentz. Er hob hervor, dass das Land den Städten und Gemeinden als Partner für eine attraktive, bürgernahe und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zu Seite stehe.

Im Zeitraum von 2010 bis 2020 profitierten rund 200 Städte, Gemeinden und andere kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz mit etwa 780 Millionen Euro von der Städtebauförderung.

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