Der Westerwaldkreis profitiert bei der Maßnahme von einer höheren Förderung, da das Land Zuschläge zu den Grundfördersätzen in Höhe von bis zu zehn Prozent gewährt, wenn zeitgleich zu der Straßenbaumaßnahme die Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert werden. Die Verbandsgemeindewerke Ransbach-Baumbach werden die Bauphase zur Instandsetzung der Ver- und Entsorgungsleitungen nutzen. Die Stadt Ransbach-Baumbach zeichnet für den ebenfalls zeitgleich erfolgenden Ausbau der Gehwege verantwortlich.
Die vom Land Rheinland-Pfalz seit mehreren Jahren gewährten Förderzuschläge bei so genannten „Gemeinschaftsmaßnahmen“ stellen Anreize zur Nutzung von Synergieeffekten dar und führen so zu einem noch effizienteren Einsatz öffentlicher Mittel. Auch für die Anlieger und Verkehrsteilnehmer bringen solche Gemeinschaftsmaßnahmen einen Vorteil dahingehend, dass die unangenehmen Nebenaspekte, wie beispielsweise Behinderungen im Straßenverkehr und Baustellenlärm nur einmal in Kauf genommen werden müssen.