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Land gibt Startschuss für die Neuvergabe der Konzession für die Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems

Die Erlaubnis für den Betrieb der Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems endet mit Ablauf des 31. Dezember 2016 und wird zum 1. Januar 2017 neu vergeben. Zur Vorbereitung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens, das im Herbst 2015 starten soll, möchte das Land in Erfahrung bringen, ob und unter welchen Bedingungen Interessenten bereit sind, sich um die Erlaubnis für den Betrieb der Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems zu bewerben. Für das nun beginnende Interessensbekundungsverfahren wurden entsprechende Bekanntmachungen in den einschlägigen Internetportalen und amtlichen Publikationen veröffentlicht.

„Wir wollen die Vorstellungen und Möglichkeiten der Branche in diesem schwierigen Markt kennen“, sagte Innenminister Roger Lewentz. „Es ist unser Ziel, einen zuverlässigen und finanziell leistungsfähigen Betreiber zu gewinnen, damit wir spielgeneigten Menschen auch in Zukunft eine sichere und geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel bieten können“, fügte der Minister hinzu.Das Land Rheinland-Pfalz wird deshalb, vertreten durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, dem Ausschreibungsverfahren ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren vorschalten.

Alle Bewerber sind eingeladen, bis zum 31. Juli 2015 anonym und unverbindlich ihre Vorstellungen zu skizzieren und einige Fragen zu beantworten. Die Erkenntnisse aus dem Interessenbekundungsverfahren dienen als Grundlage für die europaweite Ausschreibung.

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