Die Stadt Koblenz profitiert bei der Maßnahme von einer höheren Förderung, da das Land Zuschläge zu den Grundfördersätzen in Höhe von jeweils zehn Prozent für den Ausbau von besonders sanierungsbedürftigen Straßen der freien Strecke und für die grundlegende Sanierung von Brücken und Stützmauern sowie deren Umbau im Zuge von förderfähigen Straßen eingeführt hat. Die Förderzuschläge von zehn Prozent gelten bis Ende 2013.