Generelle Fördervoraussetzung und Grundlage für die geplante Gesamtmaßnahme ist ein abgestimmtes überörtliches Entwicklungskonzept, und eine Kooperationsstrategie des Kooperationsverbundes für den Bereich der Verbandsgemeinde beziehungsweise des grundzentralen Bereiches. „Zurzeit erarbeiten die Gemeinden eine Kooperationsstrategie wie auch konkrete städtebaulichen Entwicklungskonzepte für die Ortskerne“, sagte der Minister. Beide Gemeinden wollten die 2015 bewilligten Fördermittel für die weitere Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einsetzen.
Das Programm „Ländliche Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden“ ist im Stadterneuerungskonzept des Landes das Förderinstrument zur Entwicklung ländlicher Zentren. Damit sollen sie als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge beziehungsweise in ihrer zentralörtlichen Funktion auch in Zukunft handlungsfähig bleiben können. Das Programm ermöglicht es, Kooperationsverbünde zu bilden. Grundzentrale Bereiche können als funktional verbundene Gebiete durch die Zusammenarbeit mit einer weiteren größeren Gemeinde gestärkt werden.
„Insgesamt hat sich das flexible Fördersystem der Städtebauförderung hervorragend bewährt“, sagte Lewentz. Seit 1991 hat das Land aus neun Teilprogrammen fast 1,5 Milliarden Euro, einschließlich rund 260 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen, für städtebauliche Maßnahmen bewilligt. „Besonders die Erneuerung von Innenstädten, die Aufwertung von Problemgebieten und die Entwicklung ganzheitlicher Projekte mit starken lokalen und regionalen Impulsen werden wegen der hohen Investitions- und Arbeitsplatzeffekten mit den Mitteln gezielt unterstützt“, betonte der Minister.