Die beiden im Jahre 1948 errichteten Brückenbauwerke über den Litzerbach weisen Schäden auf, die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die Erneuerung notwendig machen. Die Fluss- und Uferbereiche unter der Brücke sowie in den Anschlussbereichen auf Ober- und Unterstrom werden naturnah hergestellt.
Nach der Erneuerung der Brückenbauwerke kann zudem die momentane Lastbeschränkung auf 16 Tonnen im Zuge der K 171 aufgehoben werden.