Die Stützmauer muss dringend erneuert werden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden in diesem Zusammenhang auch die Fahrbahnschäden der Kreisstraße 20 auf einer Länge von rund 550 Metern beseitigt, wie der Minister erläuterte.
Der Landkreis Cochem-Zell profitiert bei der Maßnahme von einer höheren Förderung, da das Land Zuschläge zu den Grundfördersätzen in Höhe von jeweils zehn Prozent für den Ausbau von besonders sanierungsbedürftigen Straßen der freien Strecke und für die grundlegende Sanierung von Brücken und Stützmauern sowie deren Umbau im Zuge von förderfähigen Straßen eingeführt hat. Die Förderzuschläge von zehn Prozent gelten bis Ende 2013.