| Verfassungsschutz

Lewentz begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei. Die von der AfD erhobene Klage wurde abgewiesen.

„Wenn Äußerungen getätigt werden, die sich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen und ein Nährboden für Hass und Hetze bereitet wird, muss der Verfassungsschutz diesen verfassungsfeindlichen Bestrebungen auch mit seinen Mitteln begegnen können. Die Verfassung zu schützen ist schließlich die ureigene Aufgabe des Verfassungsschutzes“, so Lewentz, der sich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln in seiner Einschätzung bestätigt sieht. 

Die Kölner Richterinnen und Richter schafften Verbindlichkeit für das weitere Vorgehen des Verfassungsschutzes und sendeten ein deutliches Signal an alle Verfassungsfeinde. „Ich bin davon überzeugt, dass wir leider noch einiges an Erkenntnissen zu erwarten haben. Schließlich hat sich die AfD seit ihrer Gründung immer weiter von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfernt“, sagte der Minister.

Lewentz hatte im Landtagsplenum, im Innenausschuss und darüber hinaus immer wieder betont, dass in Rheinland-Pfalz sehr genau hingeschaut werde und der Verfassungsschutz in originärer Zuständigkeit Informationen sammele, die in Richtung eines verfassungsfeindlichen Verhaltens bei der AfD gingen. Auch auf solche akribisch und sorgfältig erstellte Materialsammlungen wurde das Urteil nun gestützt.

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