„Wenn, wie ich hoffe, ein uneingeschränktes Nachtflugverbot kommt, darf dies nicht dazu führen, dass in den Randzeiten kurz vor oder nach dieser Lärmpause besonders häufig geflogen wird“, so Lewentz. Er könne der Einschätzung des Gerichts, dass die Nacht nicht zum Tag gemacht werden dürfe, nur zustimmen. Die Tagesbelastung sei ohnehin bereits sehr stark.
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Fluglärm Flughafen Frankfurt