„Wir freuen uns über gleich drei Einschreibeempfehlungen. Sie sind Spiegelbild des reichen und vielfältigen kulturellen Erbes in Rheinland-Pfalz und zeigen, dass die langjährig erarbeiteten Anträge fachlich überzeugend sind“, begrüßt Innenminister Roger Lewentz als für das Kulturelle Erbe zuständiger Minister die Empfehlungen. Der Antrag zu den SchUM-Stätten sei ein serieller Antrag des Landes Rheinland-Pfalz, bei den beiden anderen Anträgen zahle sich die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten und Bundesländern aus. Allen Anträgen gehe eine enge Kooperation mit den beteiligten Kommunen, lokalen Verantwortungsträgern, der Wissenschaft und Denkmalpflege sowie beim SchUM-Antrag mit der jüdischen Gemeinde voraus.
„Es ist gerade in der aktuellen Zeit ein zentrales Anliegen der Landesregierung, das Bewusstsein für die deutsch-jüdische Geschichte wach zu halten. Die Eintragung in die Liste des UNESCO-Welterbes würde die Bedeutung der SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz als außergewöhnliche Zeugnisse christlich-jüdischer Begegnungen in besonderem Maße unterstreichen“, betonte der Minister. Die drei SchUM-Gemeinden gehören zu den frühsten nachweisbaren Gemeinden in Aschkenas, wie die Juden seit dem hohen Mittelalter die Gebiete nördlich der Alpen bezeichneten. Bereits früh pflegten die drei Gemeinden eine außergewöhnlich enge Verbindung. Ihre Rabbiner genossen hohes Ansehen, die Lehrhäuser zogen Schüler von weither an. SchUM, das Akronym aus den Anfangsbuchstaben der mittelalterlichen hebräischen Namen der drei Städte (SchPIRA, Warmaisa und Magenza), wurde zum Synonym für die jüdischen Gemeinden am Rhein und ist bis heute für gläubige Juden weltweit ein Begriff. In den drei Gemeinden entstanden Synagogen, Mikwen, Frauenschuln und Friedhöfe, die für viele Ritualbauten und die Bestattungskultur in Aschkenas vorbildgebend wurden und von der Innovationskraft der Gemeinden zeugen.
„Bad Ems ist mit seinem eleganten Flair und seiner lebendigen Kurtradition ein besonderer Wohlfühlort in Rheinland-Pfalz und Teil der europäischen Bäderkultur sowie -architektur“, so Lewentz. Es war vor allem Europa, das Wasser als Behandlungsmethode kultivierte und damit den europäischen Kurort als eine einzigartige Siedlungsform hervorbrachte: den einzigen städtischen Typ, der sich um eine Behandlungsstätte herum entwickelte. Der Antrag der Great Spas of Europe wurde von sieben Vertragsstaaten gemeinsam vorbereitet. Neben Deutschland mit Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern waren Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Österreich und Tschechien beteiligt, wobei die Tschechische Republik die Rolle des Koordinators übernahm und den Antrag für die Gruppe bei der UNESCO einreichte. Mit Bad Ems, Baden bei Wien, Bad Kissingen, Baden-Baden, Bath, Franzensbad, Karlsbad, Marienbad, Montecatini Terme, Spa und Vichy sind insgesamt elf Kurstädte am Antrag beteiligt.
Die einzigartigen archäologischen Denkmäler und Fundstellen des Niedergermanischen Limes veranschaulichen in besonderer Weise die Entwicklung einer Grenze des Römischen Reiches sowie das Leben und den kulturellen Austausch in ihrem Umfeld. „Rheinland-Pfalz ist reich an Zeugnissen aus der Römerzeit. Die Stätten der Antike in Trier und der Obergermanisch-Rätische Limes haben teilweise schon vor vielen Jahren Anerkennung durch die UNESCO erfahren. Nun könnte auch der Niedergermanische Limes bald die letzte Hürde zum Welterbe nehmen“, sagte Lewentz. Rheinland-Pfalz hat den Antrag gemeinsam mit den Niederlanden und dem Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Rheinland-Pfalz ist mit Remagen am Niedergermanischen Limes vertreten. Mit einer Anerkennung als Welterbe wäre der Niedergermanische Limes Teil der bereits bestehenden seriellen und länderübergreifenden UNESCO-Welterbestätte „Frontiers of the Roman Empire – Grenzen des Römischen Reiches“.
Die Einschreibeempfehlungen sind gute Signale auf dem Weg in Richtung Weltkulturerbe-Stätten, da sie als eine Art Beschlussempfehlung für die entscheidende Gremiensitzung gelten. Ende Juli findet die 44. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees statt.