Auch wenn Fahrzeughalter von der bundesweiten Kennzeichenmitnahme Gebrauch machen möchten, ist eine Umschreibung des Fahrzeuges bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor Ort weiterhin erforderlich und unverzüglich vorzunehmen.
Bei der Mitnahme des KFZ-Kennzeichens müssen Fahrzeughalter lediglich den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur Berichtigung Ihrer Anschrift vorlegen. Zusätzlich müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können. Ein neues SEPA-Mandat ist abzugeben.
Nicht beibehalten werden kann -entgegen anderslautender Mitteilungen in der Presse- das KFZ-Zeichen bei einem Halter- oder Fahrzeugwechsel.