Mit der Novellierung des Landesstraßengesetzes will das Land diese Grundlage schaffen. Als nächsten Schritt wird die Landesregierung in Kürze den Gesetzentwurf, der noch eine Reihe weiterer Rechtsänderungen vorsieht, dem Landtag für das weitere Gesetzgebungsverfahren zuleiten.
Lewentz betonte in Bezug auf den Lückenschluss des Lahn-Radweges, dass alle anderen recht¬lichen Optionen ohne Aussicht auf Erfolg geprüft worden seien. Mit der jetzt vorgesehenen Gesetzesänderung sieht Lewentz auch für andere Radwegeprojekte eine rechtssichere Möglichkeit zur Beschaffung des notwendigen Baurechts.