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Lewentz: Lückenschluss des Lahn-Radweges zwischen Geilnau und Laurenburg wird möglich

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat einer Änderung des Landesstraßengesetzes zugestimmt, mit der eine gesetzliche Regelung zur Beschaffung des Baurechts unter anderem für den Lückenschluss des Lahn-Radweges zwischen Geilnau und Laurenburg geschaffen werden soll. „Mit dem Schließen der Gesetzeslücke wird eine entscheidende Voraussetzung für die Realisierung des gerade aus touristischer Sicht wichtigen Radwegs gegeben sein“, sagte Infrastrukturminister Roger Lewentz. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte den Planfeststellungsbeschluss für die Realisierung des Lückenschlusses aufgehoben, weil für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für einen abseits von Straßen verlaufenden Radweg keine geeignete Rechtsgrundlage bestand.

Mit der Novellierung des Landesstraßengesetzes will das Land diese Grundlage schaffen. Als nächsten Schritt wird die Landesregierung in Kürze den Gesetzentwurf, der noch eine Reihe weiterer Rechtsänderungen vorsieht, dem Landtag für das weitere Gesetzgebungsverfahren zuleiten.

Lewentz betonte in Bezug auf den Lückenschluss des Lahn-Radweges, dass alle anderen recht¬lichen Optionen ohne Aussicht auf Erfolg geprüft worden seien. Mit der jetzt vorgesehenen Gesetzesänderung sieht Lewentz auch für andere Radwegeprojekte eine rechtssichere Möglichkeit zur Beschaffung des notwendigen Baurechts.

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