Die südlich von Bellheim verlaufende Ortsumgehung beginnt am vorhandenen Knotenpunkt B 9 / L 509 und schließt im Bereich zwischen Bellheim und Knittelsheim wieder an die L 509 an. Die Ortsumgehung Bellheim stellt den ersten Abschnitt einer zweigeteilten Umgehung der Gemeinden Bellheim, Knittelsheim und Ottersheim dar, die im ersten Schritt zum Baurecht geführt wird. Der zweite Abschnitt umfasst dann die Umgehung von Knittelsheim und Ottersheim. Der Planfeststellungsbeschluss wird nun in Kürze zur öffentlichen Einsicht ausgelegt. Dann bleibt es abzuwarten, ob Klagen vor Gericht eingereicht werden und wann das Baurecht für die Maßnahme erlangt werden kann.
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Infrastruktur