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Lewentz: Private Sportwetten künftig in Rheinland-Pfalz verboten

Die Vermittlung privater Sportwetten kann künftig untersagt werden. Dies verkündete heute das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren. „Mit dieser richtungsweisenden Entscheidung ist der Weg zur Eindämmung des illegalen Glücksspielmarktes in Rheinland-Pfalz geebnet“, erklärte Innenstaatssekretär Roger Lewentz.

Bislang konnten die gegenüber unerlaubten Sportwettanbietern ergangenen Untersagungsverfügungen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nicht durchgesetzt werden, weil das Oberverwaltungsgericht die Vermittlung von Sportwetten privater Anbieter in einer ersten Grundsatzentscheidung vom 18. August 2008 einstweilig erlaubt hatte. Dass Oberverwaltungsgericht hatte die Entscheidung seinerzeit damit begründet, dass die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages in Rheinland-Pfalz nur unzureichend umgesetzt worden seien. Die Kritikpunkte des Oberverwaltungsgerichts sind mittlerweile abgestellt worden. So hat das Land bereits im vergangenen Jahr die Mehrheit der Gesellschaftsanteile der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH übernommen und damit die im Landesglücksspielgesetz vorgesehene Staatsmonopolbestimmung umgesetzt. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber das Landesglücksspielgesetz geändert und die Höchstzahl der zulässigen Lotto-Annahmestellen gesetzlich festgelegt. 

Mit seiner aktuellen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des staatlichen Glücksspielmonopols in Rheinland-Pfalz den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. „Die Entscheidung ist von grundlegender Bedeutung. Die Untersagung privater Sportwetten ist ein wesentlicher Baustein, um das im Glücksspielstaatsvertrag für die Veranstaltung von Sportwetten verankerte Staatsmonopol effektiv umzusetzen“, so Lewentz.

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