„Das Teilprogramm hat sich durch diese Öffnung zu einer wichtigen Säule der Städtebauförderungsstrategie für den ländlichen Raum entwickelt. 2015 können in diesem Programm voraussichtlich bis zu sieben Millionen Euro zur Förderung für städtebauliche Maßnahmen in den ländlichen Zentren zur Verfügung gestellt werden," sagte Lewentz.
Für die neuen Programmgemeinden Otterberg und Otterbach sind zunächst für das Jahr 2015 jeweils 150.000 Euro als Starterbetrag reserviert. Damit könnten sie vor allem die notwendigen planerischen Vorbereitungsmaßnahmen der Gesamtmaßnahmen mitfinanzieren, so der Minister weiter.
Im Rahmen des erweiterten Bund-Länder-Programms wollen Bund und Land kleinere Städte und Gemeinden, die in ländlichen, von Abwanderung oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen liegen, als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge oder in ihrer Funktion als zentrale Orte für die Zukunft handlungsfähig machen. Gefördert werden können überörtlich zusammenarbeitende oder ein Netzwerk bildende Städte und Gemeinden in funktional verbundenen Gebieten. Auf dieser Grundlage können Kooperationsverbünde gebildet und gemeinsam aus dem Städtebauförderungsprogramm gefördert werden. Dabei kann jede beteiligte Gemeinde in der Ortsmitte ein Fördergebiet nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ausweisen.
Die Kooperationsverbünde bestehen aus zwei oder drei Gemeinden mit jeweils mehr als 1000 Einwohnern. Jede Gemeinde soll über überörtliche Versorgungsfunktionen verfügen, die der Daseinsvorsorge der Region dienen. Mindestens eine Gemeinde muss allerdings die generell geforderten Voraussetzungen der Städtebauförderung erfüllt und die Funktion eines Grundzentrums haben, das durch einen städtischen Charakter geprägt ist.
„Innerhalb des Kooperationsverbundes ist ein überörtliches Konzept im Sinne einer Kooperationsstrategie für den Verbund erforderlich. Für das einzelne Fördergebiet muss von der jeweiligen Gemeinde ein eigenständiges integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet werden; dabei ist die Bürgerschaft einzubinden.“, erläuterte der Minister. Die Förderung sei grundsätzlich auf acht Jahre ausgerichtet. Die Öffnung des Programmes sei wie die „Zukunftsinitiative Starke Kommunen - Starkes Land" ein weiterer Baustein in der Strategie, die vom demografischen Wandel betroffenen ländlichen Räume zu stärken, betonte Lewentz.