Mit dem Urteil werde ausdrücklich bestätigt, dass das Vorhaben mit den natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben in vollem Einklang stehe, betonte der Minister. Das Gericht wies in seiner Begründung darauf hin, dass es auch bei einer abschnittsweisen Planfeststellung grundsätzlich keiner Umweltverträglichkeitsprüfung für die Gesamtstrecke bedürfe. Zudem wird mit dem Urteil bestätigt, dass auch aufgrund der neuen Verkehrsprognosen der Lärmschutz den rechtlichen Anforderungen genügt. "Damit werden insbesondere im Bereich Landau deutliche Verbesserungen beim Lärmschutz durch die Anwendung von Vorsorgewerten möglich."
Der zuständige Landesbetrieb Mobilität werde jetzt die notwendigen Ausführungsplanungen für den Ausbau vorbereiten, erläuterte Lewentz. Der Minister forderte den Bund auf, auch für diese Ausbaumaßnahme die Finanzierung zuzusagen. "Mit dem Bau dieses Abschnitts wird auch die Westpfalz ein Stück besser erreichbar", so Lewentz.