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Lewentz: Wichtige Änderungen im Meldewesen ab dem 1. November

Wer ab dem 1. November 2015 nach Rheinland-Pfalz zuzieht oder im Land umzieht, benötigt eine Einzugsbestätigung seiner Vermieterin oder seines Vermieters. Grund hierfür ist das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015, das die so genannte Wohnungsgeberbestätigung bundesweit verpflichtend vorschreibt. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, die sich nach einem Umzug bei ihrer Meldebehörde anmelden, an die Einzugsbestätigung zu denken und diese bei der Anmeldung mitzubringen“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Der Minister betont, dass sich so unnötige Wege und Verzögerungen bei der Anmeldung vermeiden lassen.

Das Formular für die Wohnungsgeberbestätigung ist bei den Meldebehörden verfügbar oder auch online im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) bei der entsprechenden Leistungsbeschreibung (zum Beispiel „Wohnsitzänderung“) nach Eingabe eines Ortes abrufbar. Bürgerinnen und Bürger, die als Eigentümer in ihre Wohnung einziehen, geben die Einzugsbestätigung auf dem Formular als Eigenerklärung ab. Die Wohnungsgeberbestätigung ist künftig ebenfalls bei einer Abmeldung in das Ausland erforderlich.

 

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