Das Formular für die Wohnungsgeberbestätigung ist bei den Meldebehörden verfügbar oder auch online im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) bei der entsprechenden Leistungsbeschreibung (zum Beispiel „Wohnsitzänderung“) nach Eingabe eines Ortes abrufbar. Bürgerinnen und Bürger, die als Eigentümer in ihre Wohnung einziehen, geben die Einzugsbestätigung auf dem Formular als Eigenerklärung ab. Die Wohnungsgeberbestätigung ist künftig ebenfalls bei einer Abmeldung in das Ausland erforderlich.