Ein wirkungsvollerer Schutz der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz vor rückfallgefährdeten, gefährlichen Haftentlassenen ist eine berechtigte Forderung der Allgemeinheit. Im Rahmen der 2008 verabschiedeten Sicherheitsstrategie „P.R.O.: Sicherheit in Rheinland-Pfalz“ wurde unter Federführung des Ministeriums des Innern und für Sport und in enger Abstimmung mit dem Justizministerium und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen das Konzept VISIER.rlp erarbeitet. Die Abkürzung steht für: „Vorbeugendes Informationsaustauschsystem zum Schutz vor Inhaftierten und Entlassenen Rückfalltätern“.
Wir wollen damit das Risiko minimieren, dass weiterhin gefährliche, aber aus der Haft entlassene Personen wieder rückfällig werden, so Bruch. Der Umgang mit dieser Klientel stellt alle Verantwortlichen vor große Herausforderungen. Es gilt in jedem Fall abzuwägen zwischen dem berechtigten Anspruch auf Resozialisierung einerseits und der Anwendung aller rechtsstaatlichen Mittel andererseits, um unsere Gesellschaft vor rückfallgefährdeten Entlassenen zu schützen. Hier greift künftig das Konzept VISIER.rlp: Der neu strukturierte Informationsfluss zwischen Polizei, Justiz und Maßregelvollzug verringert das Risiko der Rückfälligkeit, indem die Justiz der Polizei frühzeitig umfassende Informationen zur Verfügung stellt, die für die polizeiliche Präventionsarbeit notwendig sind. Gleichzeitig teilt die Polizei der Justiz Erkenntnisse mit, die zur Beantragung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung erforderlich sind. Das Verfahren wird unterstützt durch eine neue, bei der polizeilichen Zentralstelle im LKA errichtete spezifische Datei. In den Blick genommen werden Sexualstraftäter und Täter von anderen schwersten Delikten.
Wir verfolgen mit VISIER das Ziel, größtmöglichen Schutz für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu erreichen. Mit Blick auf den uns besonders am Herzen liegenden Opferschutz ist es von herausragender Bedeutung, dass die mit der Füh-rungsaufsicht befassten Gerichte frühzeitig in die Lage versetzt werden, auf Verstöße gefährlicher Verurteilter gegen Weisungen zu reagieren. Auch dies gewährleistet VISIER#, so Justizminister Heinz Georg Bamberger.
Der Einbezug des Maßregelvollzugs in VISIER.rlp ist sinnvoll, um auch hier dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit noch besser zu entsprechen, so Christoph Ha-bermann, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen. Maßregelvollzug bedeute die Behandlung von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung eine rechtswidrige Tat begangen haben. Diese Behandlung finde in speziell gesicherten psychiatrischen Krankenhäusern statt. Anders als im Strafvollzug sei eine Entlassung aus dem Maßregelvollzug in der Regel erst dann möglich, wenn nach einer erfolgreichen Therapie eine weitere Gefahr durch die Patientinnen und Patienten ausgeschlossen werden kann. Nach Angaben des Staatssekretärs sei das Konzept VISIER.rlp im Bereich des Maßregelvollzugs nur für wenige Ausnahme- und damit Einzelfälle relevant, beispielsweise wenn suchtkranke Straftäter, die in einer Entziehungsanstalt untergebracht sind und die weiterhin als gefährlich eingestuft werden, zu entlassen sind, da diese Maßregel auf bis zu zwei Jahre befristet ist.
VISIER bündelt die staatlichen Interventionsmöglichkeiten der Bereiche Staatsanwaltschaft, Gericht, Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Maßregelvollzug und Polizei. Dies gestattet einen wesentlich effektiveren Umgang mit zur Entlassung anstehenden Personen. Allerdings wird und kann es eine absolute Sicherheit nicht geben. Sie können jedoch sicher sein, dass gerade in dieser sensiblen Thematik alles unternommen wird, um den Schutz der Bevölkerung so nachhaltig wie möglich zu gewährleisten, betonte Bruch.
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