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Kabinett beschließt nächsten Schritt zu moderner Verwaltung

Mit dem vom Ministerrat beschlossenen Entwurf des E-Government-Gesetz hat die Landesregierung einen weiteren Schritt zur Modernisierung einer bürgerfreundlichen Verwaltung eingeleitet. Der Entwurf wird nun dem Landtag vorgelegt.
Eine Gruppe von Menschen nutzen einen Computer, um eine Verwaltungsleistung in Anspruch zu nehmen.

„Mit dem E-Government-Gesetz haben wir das rechtliche Fundament für eine digitale Verwaltung und damit die rechtliche Grundlage für unser Versprechen einer innovativen, nachhaltigen, bürger- und wirtschaftsorientierten Verwaltung auf den Weg gebracht. Damit gehen wir einen weiteren Schritt beim zielgerichteten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Erfüllung von Regierungs- und Verwaltungsaufgaben“, betonte Innenminister Roger Lewentz.

Das Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Rheinland-Pfalz (E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz – EGovGRP) enthält insbesondere folgende Regelungen

•    die Verpflichtung zur flächendeckende Schaffung elektronischer Zugänge zu allen Behörden des Landes und der Kommunen;

•    den Auf- bzw. Ausbau eines rheinland-pfälzischen Verwaltungsportals, über welches Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen einen zentralen Zugang zu  Verwaltungsleistungen erhalten;

•    die Einrichtung von Nutzerkonten für die Registrierung und Identifizierung der Nutzerinnen und Nutzer vor der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen, d.h. einmal anmelden mehrfach nutzen;

•    die verpflichtende Einführung der E-Akte für die Behörden des Landes.

Grundsätzlich sollen darüber hinaus Verwaltungsabläufe innerhalb der Landesbehörden optimiert und möglichst auf elektronische Verfahren umgestellt werden.

Bereits mit der 2018 beschlossenen Strategie „Digitale Verwaltung Rheinland-Pfalz“ hat die Landesregierung ihre Zielvorstellungen einer digitalen Verwaltung konkretisiert und die hierfür erforderliche IT-Infrastruktur weiter ausgebaut und zahlreiche IT-Verfahren im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung eingeführt. Dieser Prozess wird nun verstetigt und auf rechtliche Grundlagen gestellt.

„Mit dem neuen Gesetz und dem damit verbundenen Ausbau von E-Government werden wir die Leistungsfähigkeit der Verwaltung durch schlankere und effizientere Verfahren weiter verbessern und gleichzeitig die Kontaktaufnahme von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung attraktiver und moderner gestalten. Dieses Gesetz ist die Antwort auf die Forderung der Gesellschaft, die öffentliche Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zeitlich unbegrenzt und ortsunabhängig erreichbar zu machen“, so Minister Lewentz.

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