Das Urteil schaffe Klarheit über die weitere Entwicklung der Stadt und der Verbandsgemeinde.
Das Eingliederungsgesetz verletze die Stadt Herdorf und die VG Daaden nicht in ihrer kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, urteilten die Verfassungsrichter. Der Gesetzgeber habe den für seine Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt. Dass die Stadt Herdorf vor über 50 Jahren aus dem damaligen Amt Daaden herausgelöst und selbstständig geworden sei, begründe keine erhöhten verfassungsrechtlichen Anforderungen an ihre Eingemeindung.
Durch die bislang insgesamt 23 beschlossenen Landesgesetze für Fusionsmaßnahmen von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden sind von Gebietsänderungsmaßnahmen sieben bisherige verbandsfreie Gemeinden und 43 bisherige Verbandsgemeinden betroffen. 19 dieser Gesetze sind bereits umgesetzt.
Acht Gebietsänderungsmaßnahmen wurden auf Anweisung des Landes herbeigeführt. In sieben Fällen sind daraufhin Normenkontrollanträge beim VGH eingereicht worden. In sechs Fällen befanden die Richter die Fusionen für rechtmäßig. Der Klage der VG Maikammer gegen die Eingliederung in die VG Edenkoben hat der VGH im Juni 2015 stattgegeben. Gleichzeitig bestätigten die Verfassungsrichter in ihrem damaligen Urteil die Grundzüge der Kommunal- und Verwaltungsreform.