| Kommunal- und Verwaltungsreform

Lewentz: Kabinett billigt Gesetzentwürfe zu Kommunalreform

Der Ministerrat hat die letzten vier der insgesamt zehn Gesetzentwürfe für Gebietsänderungen im Rahmen Nachfreiwilligkeitsphase der Kommunal- und Verwaltungsreform grundsätzlich gebilligt. „Die betroffenen Gebietskörperschaften und die kommunalen Spitzenverbände können sich nun im Rahmen der Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu den Gesetzentwürfen bis Ende August äußern“, so Innenminister Roger Lewentz. Nach Einarbeitung der Stellungnahmen erfolge dann voraussichtlich im September eine zweite Beratung im Kabinett.

Lewentz wies darauf hin, dass bei den Zusammenschlüssen der Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn und Hochspeyer sowie Nierstein-Oppenheim und Guntersblum erstmals finanzielle Zuwendungen gewährt werden. So wird bei der Fusion der Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn und Hochspeyer aufgrund der finanziell äußerst schwierigen Situation von Hochspeyer eine Ausgleichszahlung von drei Millionen Euro erforderlich. Im Falle der neuen Verbandsgemeinde Rhein-Selz sollen nach dem durch Bürgerentscheid gescheiterten Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Nierstein-Oppenheim und Guntersblum in der Freiwilligkeitsphase gleichwohl knapp zwei Millionen Euro als finanzielle Zuwendung gewährt werden.


Damit hält die Landesregierung an der Umsetzung des im Herbst 2010 beschlossenen Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform fest. In diesem Gesetz wurden die Mindestgrößen für Verbandsgemeinden bei 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und für verbandsfreie Gemeinden bei 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern festgesetzt.


Viele Gemeinden haben sich bis zum Ende der Freiwilligkeitsphase auf den Weg gemacht und gute Lösungen erarbeitet und ganz erheblich von der „Hochzeitsprämie“, Schuldenhilfe oder Projektförderungen profitiert.


Der Minister ruft nochmals in Erinnerung, dass es sich um notwendige Reformen handelt, die die Kommunen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, Herausforderungen, der Situation der kommunalen Haushalte und den Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger an eine moderne Verwaltung zukunftsfest machen soll.
Zug um Zug werden bis zum Jahr 2019 die weiteren Fälle angegangen werden. Einige werden im Zusammenhang mit der anstehenden Kreisgebietsreform zu behandeln sein, für andere sind Kreisgrenzen nicht von Belang.


Der Ministerrat hat in seinen letzten drei Sitzungen vor der Sommerpause folgende Gesetzesentwürfe grundsätzlich gebilligt:

• Landesgesetz zur Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden,
• Landesgesetz zur Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer in die Verbandsgemeinde Edenkoben,
• Landesgesetz zur Eingliederung der Verbandsgemeinde Manderscheid in die Verbandsgemeinde Wittlich-Land
• Landesgesetz zur Bildung der Verbandsgemeinde Budenheim (aus der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein und der verbandsfreien Gemeinde Budenheim),
• Landesgesetz zur Bildung der neuen Verbandsgemeinde Traben-Trarbach (aus der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf und der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach),
• Landesgesetz zur Eingliederung der Verbandsgemeinde Guntersblum in die Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim,
• Landesgesetz zur Eingliederung der Verbandsgemeinde Irrel in die Verbandsgemeinde Neuerburg,
• Landesgesetz zur Bildung der neuen Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben (aus den Verbandsgemeinden Wallhalben und Thaleichweiler-Fröschen),
• Landesgesetz zur Eingliederung der Verbandsgemeinde Hochspeyer in die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn sowie
• das Landesgesetz über die Eingliederung der verbandsfreien Stadt Kirn in die Ver-bandsgemeinde Kirn-Land.

 

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