Der Ministerrat hat einen entsprechenden Verordnungsentwurf in seiner heutigen Sitzung gebilligt. Damit werden zentrale Ziele aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
„Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen der Menschheit im 21. Jahrhundert. Nur mit einem konsequenten Klimaschutz können wir die schlimmsten Auswirkungen noch abwenden. Mit der heutigen Entscheidung der Landesregierung stellen wir wichtige Weichen, um die Energiewende in Rheinland-Pfalz deutlich zu forcieren und den Klimaschutz voranzubringen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Damit werde das Land seinen Beitrag zum Pariser Klimaabkommen und der Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels leisten. „Wir stehen zu unserer nationalen und internationalen Verantwortung und tragen unseren Teil zum Klimaschutz bei“, betonte die Ministerpräsidentin. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien sei zudem der beste Weg in eine Versorgungssicherheit ohne Abhängigkeiten von russischen Gas- oder Öllieferungen, so die Ministerpräsidentin: „Jede Kilowattstunde, die wir hier vor Ort produzieren, müssen wir nicht in Form von Kohle, Gas oder Öl importieren, und auch das Geld bleibt vor Ort.“
Im LEP IV legt die Landesregierung die landesplanerischen Rahmenbedingungen fest, innerhalb derer die Kommunen im Land ihre Bauleitplanung, beispielsweise in Flächennutzungsplänen, regeln können. „Wir in Rheinland-Pfalz bekennen uns klar zum Ziel, zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie zu nutzen. Mit den Neuerungen beim LEP IV werden potenzielle Flächen für Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen erheblich erweitert“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Dabei wollen wir eine kommunale Energiewende unter starker Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen vor Ort. Beispielsweise mit Bürgerwindparks oder einer finanziellen Beteiligung der Anwohner und Anwohnerinnen. Die Teilhabe an den Erträgen kann viele Konflikte befrieden und Gemeinden neue Gestaltungsspielräume eröffnen, etwa zur Finanzierung besserer Kitas im Ort. Von der regionalen Wertschöpfung profitieren die Menschen vor Ort ganz direkt“, erklärte die Ministerpräsidentin.
Der für die Landesplanung zuständige Innenminister Roger Lewentz konkretisierte die vom Ministerrat gebilligten Änderungen am LEP IV. „Wir haben beschlossen, dass die Siedlungsabstände von Windenergieanlagen zu bewohnten Gebieten künftig einheitlich nur noch 900 Meter betragen müssen. Bisher waren es je nach Anlagenhöhe 1.000 oder 1.100 Meter. Im Falle eines Repowerings, also wenn bestehende Anlagen erneuert werden, greift ein Repowering-Bonus von 20 Prozent. Der Siedlungsabstand kann dann auf 720 Meter verringert werden. Durch diese Maßnahmen entstehen enorme neue potenzielle Flächen für die Windenergie, die bislang ausgeschlossen waren“, sagte Lewentz.
Eine weitere zentrale Neuerung ist, dass in Naturpark-Kernzonen Windenergienutzung zukünftig nicht mehr vollständig ausgeschlossen sein wird. Ausnahmen sollen zulässig sein, wenn das Schutzziel der Kernzone nicht erheblich gestört wird.
Auf Basis des Beschlusses der Landesregierung wird zeitnah die Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Entwurf gestartet. Für acht Wochen können dann Stellungnahmen eingereicht werden, die im Anschluss alle bewertet und abgewogen werden. Bereits jetzt könnten Planungsträger und Unternehmen der Windenergiebranche für konkrete Projekte Zielabweichungen vom geltenden LEP IV beantragen, um von den neuen Regelungen zu profitieren.
Bei aller gebotenen Beschleunigung bei der Energiewende bleibt auch der Ausgleich der Interessen von Mensch und Natur erhalten. „Wir stellen sicher, dass der UNESCO-Welterbestatus des Oberen Mittelrheintals nicht gefährdet wird. Deshalb wird die Windenergienutzung künftig auf weiteren Flächen außerhalb des Rahmenbereichs des Welterbes deutlich eingeschränkt. Diese neuen Ausschlussflächen bremsen den Klimaschutz jedoch nicht aus, denn sie betreffen gerade einmal 0,1 Prozent der Landesfläche“, sagte Innenminister Roger Lewentz.
Eine weitere wichtige Änderung ist der neue, verbindliche Auftrag an die regionalen Planungsgemeinschaften, zumindest Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auszuweisen. Sie sollen insbesondere entlang von Straßen und Schienen entstehen.
Energieministerin Katrin Eder erklärte: „Wir sind mit der Energiewende in Rheinland-Pfalz bereits sehr weit gekommen. Von 2011 bis 2020 konnten wir den Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Rheinland-Pfalz von 15,3 Prozent auf 41,3 Prozent steigern. Doch damit bis 2030 100 Prozent unserer Energie aus erneuerbaren Quellen kommt, müssen wir noch viel bewegen. Mit dem Solargesetz hat die Landesregierung den ersten großen Schritt in dieser Legislaturperiode gemacht. Mit den jetzigen Änderungen des LEP IV machen wir den nächsten großen Schritt. Besonders wichtig sind darin die Neuregelungen zum Repowering, denn nach 22 Jahren Erneuerbare Energien-Gesetz laufen in den nächsten Monaten und Jahren immer mehr Windenergieanlagen aus der Förderung. Diese Anlagen können jetzt deutlich unbürokratischer mit deutlich leistungsstärkeren Anlagen ersetzt werden. Dabei werden die Voraussetzungen für den Repowering-Bonus deutlich erleichtert. So kann beispielsweise eine Eins-zu-Eins-Erneuerung mit der gleichen Anzahl an Windrädern stattfinden, während sich bisher die Zahl der Anlagen beim Repowering verringern musste“, betonte Eder.
Die Maßnahmen der Landesregierung mit dem Solargesetz, der Verordnung zu Freiflächen-Photovoltaik und den neuen Zielen des LEP IV werden noch unterstützt durch die aktuellen Initiativen der Ampelregierung im Bund. „Ich freue mich, dass die neue Bundesregierung ernst macht mit ihren Zielen für die Energiewende. Die neuen Regelungen aus dem „Osterpaket“ von Bundeswirtschaftsminister Habeck und den Planungen zur Vereinbarkeit von Vogelschutz und Windenergie des Bundes werden den Ausbau der Erneuerbaren auch in Rheinland-Pfalz weiter erleichtern und beschleunigen.“ Und dies sei dringend geboten, so die Energieministerin weiter: „Denn eins ist klar, mit der Dekarbonisierung unserer Wirtschaft wird auch unser Energiebedarf in Rheinland-Pfalz noch deutlich steigen. Dies wird unsere Wasserstoffstudie deutlich herausarbeiten. Es gibt also keine Zeit zu vergeuden und ich kann nur die Kommunen und die Anlagenplaner dazu aufrufen, die neuen Werkzeuge des LEP IV schon morgen in die Hand zu nehmen. Mit der Energieagentur geben wir Ihnen einen kompetenten Partner zur Beratung an die Seite.“