| NPD-Verbotsverfahren

Verhandlung in Karlsruhe wichtiger Schritt für Verbotsverfahren

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz haben die Eröffnung des Verbotsverfahrens gegen die NPD begrüßt. „Mit der Festsetzung der Verhandlung durch das Bundesverfassungsgericht haben die Bundesländer eine wichtige Hürde in Richtung NPD-Verbot genommen“, so Dreyer und Lewentz.

Das Bundesverfassungsgericht hat für März 2016 eine mehrtägige mündliche Verhandlung festgesetzt, um die Verfassungsmäßigkeit der NPD und ein mögliches Verbot zu prüfen. 

„Eine Partei, die hemmungslos und aggressiv gegen Menschen hetzt, die hier Zuflucht vor Krieg und Terror suchen, die Angst und Verunsicherung schürt und Andersdenkende verbal terrorisiert und angreift, hat jegliche demokratische Legitimation verloren“, betonte Lewentz, der auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist. Ein Verbot sei deshalb zwingend und dringend geboten. Das menschenverachtende Treiben dieser zutiefst verfassungsfeindlichen Partei müsse beendet werden, sagte der Minister. 

Lewentz verwies darauf, dass die Bundesländer noch im August einen aktuellen Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. „Dabei haben wir insgesamt 370 Belege zusammengetragen, die eindrücklich zeigen, dass die NPD in der Lage ist, ein Klima der Angst auszulösen und demokratische Prozesse zu beeinträchtigen“, betonte Lewentz.  

Teilen

Zurück