Dorfbudget

Mit dem Förderprogramm „Das Dorfbudget – Ehrenamt fördern, Gemeinschaft stärken“ unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Ortsgemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die berechtigten Gemeinden erhalten eine jährliche Pauschale von 1.500 Euro, um ehrenamtliches Engagement vor Ort zu unterstützen und kleinere Projekte für die Dorfgemeinschaft umzusetzen.

Gerade kleine Gemeinden sind in besonderer Weise auf ehrenamtliches Engagement und das Miteinander vor Ort angewiesen. Mit dem Dorfbudget soll diese Realität aufgegriffen und die Eigeninitiative gezielt gestärkt werden – flexibel, einfach und nah an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort. Es hilft beispielsweise dabei, ein Kinderspielgerät anzuschaffen, Jugend- oder Seniorenfreizeiten auszurichten, eine Pflanzaktion der örtlichen Umweltgruppe durchzuführen sowie die Gestaltung des Dorfplatzes oder Vereinsheims zu ermöglichen.

Zuwendungen aus dem Programm werden auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Das Dorfbudget – Ehrenamt fördern, Gemeinschaft stärken“ vom 29. September 2025 gewährt.

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Die Verwaltungsvorschrift 
“Das Dorfbudget – Ehrenamt fördern, Gemeinschaft stärken” (VV-Dorfbudget) kann hier eingesehen werden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Das Dorfbudget ist ein neues Unterstützungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für kleine Ortsgemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Jede berechtigte Gemeinde erhält jährlich eine pauschale Förderung von 1.500 Euro (Festbetragsfinanzierung), um ehrenamtliches Engagement, Dorfgemeinschaft und lokale Projekte zu fördern. Die Mittel werden automatisch – ohne Antrag – bereitgestellt und können unbürokratisch eingesetzt werden.

Alle Ortsgemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stichtag: 30. Juni des Vorjahres, § 35 LFAG) erhalten die Zuwendung automatisch. Die Verbandsgemeinde verwaltet die Auszahlung als Geschäftsstelle der Ortsgemeinden.

Das Dorfbudget soll Ehrenamt und Eigeninitiative in kleinen Gemeinden fördern, Gemeinschaft und Zusammenhalt stärken, unbürokratisch und direkt wirken und den ländlichen Raum als attraktiven Lebensort mit guter Zukunftsperspektive unterstützen. Es ersetzt keine großen Förderprogramme, sondern wirkt dort, wo kleine Impulse große Wirkung entfalten – direkt im Dorfleben.

Nein. Die Bewilligung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich. Das Innenministerium erlässt im Oktober eines Jahres einen Sammelbescheid für alle zuwendungsberechtigten Ortsgemeinden an die jeweilige Verbandsgemeinde.

Die Auszahlung erfolgt in einem Betrag am 31. Oktober jeden Jahres für das laufende Haushaltsjahr an die Verbandsgemeinde. Diese leitet die Mittel an die jeweiligen zuwendungsberechtigten Ortsgemeinden weiter. Eine Mittelanforderung ist nicht notwendig.

Die Mittel sollen freiwilligen Aufgaben der Gemeinde dienen, insbesondere zur Unterstützung von ehrenamtlichen Initiativen, Vereinen und Gruppierungen, zur Förderung der Dorfgemeinschaft, zur Gestaltung und Verschönerung öffentlicher Orte oder zur (Teil-)Finanzierung kleiner Investitionen. Die Mittel sind bewusst so ausgestaltet, dass sie schnell, einfach und flexibel eingesetzt werden können.

Nicht förderfähig sind Personalkosten der Gemeinde oder fiktive Eigenleistungen von Ehrenamtlichen. Die Mittel sind zweckgebunden und müssen der Förderung des Gemeinwohls dienen.

Nein. Eine Ansparung über mehrere Jahre ist nicht zulässig. Das Dorfbudget soll jährlich wirksam sein und schnell in den Gemeinden ankommen.

Ja. Die 1.500 Euro können auch als Eigenanteil bei Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden. Dies gilt nicht als Doppelförderung (§ 25 Abs. 2 Nr. 1 LFAG).

Ja. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Dorfbudget (VV Dorfbudget) zulässig. Diese Regelung gilt ab dem 13. Oktober 2025, dem Inkrafttreten der VV.

Nein. Örtliche Vereine und Gruppierungen können aus Mitteln des Dorfbudgets nur für die Umsetzung konkreter Maßnahmen oder Projekte unterstützt werden, z.B. Anschaffungen für das Vereinsheim, Aktivitäten oder Veranstaltungen.

Ja. Das Dorfbudget kann zur (Teil-)Finanzierung von investiven Maßnahmen zur Schaffung, Verbesserung oder Verschönerung örtlicher Einrichtungen verwendet werden.

Ja. Die Mittel können für unterschiedliche Ausgaben im Zusammenhang mit örtlichen, ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen eingesetzt werden.

Ja, eine Finanzierung mehrerer Maßnahmen durch Aufteilung der Zuwendung ist möglich.

Ein vereinfachter Verwendungsnachweis ist ausreichend. Die Verbandsgemeinde fasst alle Maßnahmen der berechtigten Ortsgemeinden in einer Tabelle zusammen und reicht den Bericht bis zum 30. Juni des Folgejahres beim Innenministerium ein. Belege müssen nicht mitgeschickt, aber vor Ort aufbewahrt werden. Das Innenministerium stellt für die Erstellung des Verwendungsnachweises ein verbindliches Muster zur Verfügung. Der Hinweis auf dieses Muster erfolgt zu gegebener Zeit.

Das Innenministerium überprüft die gemachten Angaben über die Verwendung der Mittel kursorisch. Mindestens 20 % der Verwendungsnachweise werden jährlich vertieft kontrolliert.

Für Fragen steht die zentrale Kontaktadresse bereit: dorfbudget@mdi.rlp.de.