„In der vorliegenden Fassung können wir dem BKA-Gesetz nicht zustimmen. Bei wichtigen Punkten sehen wir noch immer Nachbesserungsbedarf. Wir rufen deshalb den Vermittlungsausschuss an.“ Das teilten der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck und Innenminister Karl Peter Bruch im Anschluss an die Kabinettsitzung mit.
Beide bekräftigten, dass das BKA Zuständigkeiten bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus bekommen müsse. Auch die so genannte Online-Durchsuchung sei dabei ein notwendiges Instrument, so Beck, aber: Es muss in der Bewertung eines unabhängigen Richters liegen, ob gewonnene Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind oder nicht.
Ferner sehe Rheinland-Pfalz nach wie vor Probleme bei der klaren Abgrenzung der Zuständigkeiten. Hier sehe ich die Gefahr von Doppelzuständigkeiten. Das Gesetz muss präzise regeln, wer wann wofür zuständig ist. Das leistet die derzeitige Formulierung nicht, so Bruch.
Schließlich sieht Bruch eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung schutzwürdiger Berufsgruppen beim Zeugnisverweigerungsrecht. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass etwa Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte nicht den gleichen Schutz erhalten wie Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete. Hier brauchen wir ein einheitliches Schutzniveau.
Diese Kritikpunkte hatte Innenminister Karl Peter Bruch bereits in der Bundesratssitzung am 4. Juli genannt.