„Konnten sich für das DFB-Minispielfeldprogramm nur Vereine oder Kommunen bewerben, die eine Kooperation mit einer Schule nachwiesen, so steht das Ministeriumsprogramm allen offen“, betonte der Minister, auf dessen Initiative das Programm ins Leben gerufen wurde. Sieben Plätze seien fertig gestellt, 62.120 Euro bereits ausgezahlt. „Besonders beeindruckend ist das hohe ehrenamtliche Engagement, mit dem die Bolzplätze in den Kommunen eingerichtet werden. Viele helfende Hände schaffen hier Freizeitsportanlagen, die insbesondere von Kindern und Jugendlichen mit Begeisterung genutzt werden“, betonte Bruch. „
Seit Bekanntgabe im Juni 2008 erfreut das Förderprogramm sich daher ungebrochen großer Beliebtheit, es finden zahlreiche Beratungsgespräche statt“, freute sich Bruch. Es seien noch 13 Anträge in Bearbeitung, sobald die vollständigen Unterlagen vorlägen, könne voraussichtlich auch hier bewilligt werden. Den Erfolg des Programms sieht Bruch vor allem in der unbürokratischen Förderung. „Wir wollten den Verwaltungsaufwand auf Seiten der Antragsteller so gering wie möglich halten. So reicht nach dem Bau des Bolzplatzes zum Beispiel ein vereinfachter Verwendungsnachweis - eine kurze Bestätigung des örtlichen Bürgermeisters, dass die Mittel bestimmungsgemäß verwendet worden sind“, führte der Minister aus. Auch dass die Maßnahmen außerhalb der Prioritätenlisten der Kreise und kreisfreien Städte gefördert werden könne, vereinfache das Programm.
Außerdem enthalte das rheinland-pfälzische Modell einige Ausnahmen von der derzeit gültigen Verwaltungsvorschrift für den Bau von Sport , Spiel und Freizeitanlagen: So gebe es keinen Grenzwert nach unten. Bislang mussten die zuwendungsfähigen Kosten für ein solches Projekt eine Summe von 60.000 Euro übersteigen, um Landesmittel für eine Förderung zu erhalten. „Bei der Förderung von Bolzplätzen gelten diese Beträge nicht, das Land will hier unbürokratisch und schnell unterstützen“, sagte Bruch. Die Förderung könne bis zu vierzig Prozent der Kosten betragen, wobei die Höchstförderung auf 20.000 Euro begrenzt ist.
Folgende Förderungen sind möglich:
1. Der Neubau eines Platzes,
2. die Sanierung oder Teilsanierung eines nicht mehr genutzten Sport oder Spielplatzes,
3. die Herrichtung einer Wiese oder Brachfläche.
Die Anträge werden über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion an das Ministerium des Innern und für Sport gestellt. Dabei gilt als Bolzplatz ein Platz bis zur Größenordnung eines Kleinspielfeldes (ca. 22 x 44 m), die in der Trägerschaft von Vereinen oder Kommunen stehen.
<link fileadmin/ism/downloads/aktuelles/Bolzplatzprogramm.pdf _self>Die bewilligten Projekte</link>