Innenminister Karl Peter Bruch hat dem Landkreis Altenkirchen Mittel aus dem rheinland-pfälzischen Förderprogramm im Katastrophenschutz bewilligt. Der Landkreis erhält für die Beschaffung eines Notfallkrankenwagen 36.000 Euro. Der Landkreis Altenkirchen verfügt über 3 Schnelleinsatzgruppen Sanitätsdienst (SEG-S), 1 Schnelleinsatzgruppe Betreuungsdienst (SEG-B) und 2 Schnelleinsatzgruppen Verpflegungsdienst (SEG-V). Durch die Anschaffung des Notfallkrankenwagens wird die Transportkapazität im Landkreis Ahrweiler für den Fall eines Massenanfalls von Verletzten weiter ausgebaut, beziehungsweise der Wegfall von altersbedingt auszusondernden Fahrzeugen kompensiert. Das Fahrzeug wird bei der vom DRK Herdorf betriebenen SEG Sanitätsdienst stationiert werden.
Bruch erläuterte: Wir wollen mit der Bezuschussung dieses Fahrzeuges dem Landkreis Altenkirchen bei der Erfüllung seiner in kommunaler Selbstverantwortung wahrzunehmenden Aufgaben im Katastrophenschutz behilflich sein. Darüber hinaus geht es mir aber auch um die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungseinheiten, die einen Großteil ihrer Freizeit für die Allgemeinheit opfern. Sie sollen wissen, dass wir ihre Arbeit nicht nur dankbar anerkennen, sondern dass wir sie auch bei Ihrer wichtigen Tätigkeit, die sie für uns alle leisten, durch die Förderung von kommunalen Fahrzeugbeschaffungen für ihren Aufgabenbereich unterstützen wollen betonte der Minister.
Grundlage für die Landesförderung sei die Neukonzeption des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes, die im Juli diesen Jahres vorgestellt wurde, so der Minister weiter. Die Neufassung des Katastrophenkonzeptes aus dem Jahr 1995 war dringend notwendig, weil zum einen neue Erkenntnisse aus Großeinsätzen wie der Fußballweltmeisterschaft aufgenommen werden mussten, zum anderen war die Anpassung an das neue Bevölkerungsschutzkonzept des Bundes und damit auch eine Neugestaltung der technischen Ausstattung erforderlich, erklärte der Minister.
Ziel sei es, in den rheinland-pfälzischen Gebietskörperschaften möglichst einheitliche Strukturen aufzubauen. Zwar entschieden die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Verantwortung darüber, in welchem Umfang sie welche Einheiten für den Bereich des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes vorsehen. Allerdings sei eine landesweite Konzeption, welche Standards vorgehalten werden sollen, in zweierlei Hinsicht von großem Vorteil: Die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz muss auch über kommunale Gebietskörperschaften hinaus funktionieren. Eine einheitliche Konzeption ermöglicht das reibungslose und schnelle Ineinandergreifen verschiedener Kräfte. Außerdem können die Kreise und kreisfreien Städte bei der Beschaffung der Ausrüstung kooperieren, das spart Ressourcen, betonte der Minister.
Die neue Konzeption des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz (HiK) erarbeitet, durch das Innenministerium, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und die Landesfeuerwehrschule (LFKS) geprüft und mit den kommunalen Aufgabenträgern abgestimmt. Zuvor wurde sie in einem fast halbjährigen Prozess in den einzelnen Kreisen mit den vor Ort für Katastrophenschutz Zuständigen diskutiert und erörtert. Das führt zu einer hohen Akzeptanz der neuen Konzeption bei allen beteiligten Aufgabenträgern, ist sich Bruch sicher.
|
Katastrophenschutz