| Kulturelles Erbe

Erhalt unseres Weltkulturerbes von höchster Bedeutung

Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Unesco-Welterbekonvention hat Innenminister Michael Ebling die Bedeutung von Schutz und Erhalt des Unesco-Welterbes in Rheinland-Pfalz unterstrichen. Das Land stehe dabei aktuellen Herausforderungen wie dem Klimawandel gegenüber.
Der Speyerer Dom ist seit 1981 Weltkulturerbe.
Der Speyerer Dom ist seit 1981 Weltkulturerbe.

„In den vergangenen Jahren konnten wir bereits viele Maßnahmen zum Schutz und Erhalt unseres wertvollen kulturellen Erbes auf den Weg bringen. Gleichzeitig stehen wir aber auch den zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gegenüber. Denn die Auswirkungen des Klimawandels und die Anforderungen der Energiewende machen vor unseren Welterbestätten nicht halt. Für uns ist es wichtig, die unaufschiebbaren Anstrengungen bei der Energiewende mit dem Schutz unseres Unesco-Welterbes in Einklang zu bringen. Beide Anliegen sind zentral für die Zukunft und die Identität unseres Landes“, sagte Innenminister Michael Ebling. So müsse der Klimawandel auch zum Schutz des Welterbes bekämpft werden. Gleichzeitig müssten nachhaltige Lösungen wie beispielsweise Windräder im Einklang mit den einzelnen Welterbestätten entstehen. Zentrale Aufgabe in den kommenden Jahren sei es, welterbeverträgliche Lösungen im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens der Unesco zu finden.

Ein Baustein in der Vermittlungsarbeit für die rheinland-pfälzischen Welterbstätten sollen Welterbeinformationszentren sein, die über die Welterbekonvention und die Besonderheit der jeweiligen Welterbstätte informieren. Sie tragen zudem zu einer nachhaltigen, barrierefreien und vor allem welterbeverträglichen touristischen Nutzung bei.

„Vor mehr als 40 Jahren hat die Unesco mit dem Speyerer Dom die erste rheinland-pfälzische Welterbestätte in ihre Liste aufgenommen – als zweite deutsche Welterbestätte überhaupt. Im letzten Jahr konnten wir die Zahl unserer Welterbestätten von drei auf sieben erhöhen. Jede einzelne Stätte zeigt, wie vielfältig und facettenreich die Geschichte unseres Landes ist und wie unterschiedlich dabei die Anerkennungskriterien der Unesco sind“, sagte Ebling.

Die Unesco-Welterbekonvention wurde 1972 von der Staatengemeinschaft verabschiedet. Sie ist das erfolgreichste internationale Schutzinstrument für Kultur- und Naturerbestätten. Als Welterbestätten anerkannt sind in Rheinland-Pfalz der Dom zu Speyer (1981), die römischen Monumente, der Dom und die Liebfrauenkirche in Trier (1986), das Obere Mittelrheintal (2002), der Obergermanisch-Raetische Limes (2005) sowie seit 2021 der Niedergermanische Limes, die SchUM-Stätten in Speyer, Worms und Mainz sowie Bad Ems als Teil der „The Great Spa Towns of Europe“.

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