| Sportstättenförderung

Ebling: Mehr Flexibilität bei der Förderung von Sportstätten

Das Land Rheinland-Pfalz weitet im Jahr 2025 die Möglichkeiten der Sportstättenförderung weiter aus. Sportminister Michael Ebling kündigte an, dass erstmals auch Maßnahmen gefördert werden können, die zwar planungs- und ausführungsreif sind, bislang aber nicht im Jahresförderplan des Landes vorgesehen waren. So können zusätzliche Spielräume genutzt werden, um dringend benötigte Projekte im Bereich Sanierung und Neubau schneller zu realisieren.

„Unser Ziel ist es, Kommunen und Vereine dabei zu unterstützen, ihre Sportstättenprojekte zügig umzusetzen, gerade dann, wenn sie startklar sind und Fördermittel zur Verfügung stehen“, sagte Sportminister Michael Ebling.  „Mit der neuen Regelung schaffen wir mehr Flexibilität im Verfahren und ermöglichen es, vorhandene Mittel passgenau dort einzusetzen, wo sie gebraucht werden. Das sorgt für mehr Dynamik im Ausbau unserer Sportinfrastruktur.“

Die Erweiterung der Fördermöglichkeiten richtet sich sowohl an kommunale als auch an vereinseigene Sportstätten. Besonders für kleinere Kommunen, die bei der Umsetzung größerer Bauvorhaben oft auf langfristige Planungsprozesse angewiesen sind, eröffnet sich damit ein zusätzlicher Handlungsspielraum.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die vollständigen Anträge bis spätestens 30. September 2025 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier eingereicht werden. Zuständig für die Antragstellung sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

Weitere Informationen zur Sportstättenförderung sind abrufbar unter:

https://add.rlp.de/themen/foerderprogramm/foerderungen-im-kommunalen-bereich/sportanlagenfoerderung

Teilen

Zurück