| Feuerwehr und Katastrophenschutz

Ebling: Neue Pauschalförderung stärkt Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Vulkaneifel mit über 700.000 Euro

Zum 1. Januar 2025 ist die neue Verwaltungsvorschrift „Zuwendungen für den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz“ in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Förderung einzelner Maßnahmen durch eine jährliche Pauschalförderung. Insgesamt stellt das Land im Doppelhaushalt 2025/2026 dafür jeweils 24,32 Millionen Euro zur Verfügung: 20 Millionen Euro aus Mitteln der Feuerschutzsteuer für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe sowie 4,32 Millionen Euro aus allgemeinen Haushaltsmitteln für den Katastrophenschutz.

Innenminister Michael Ebling hat nun in Wiesbaum der Landrätin des Landkreises Vulkaneifel, Julia Gieseking, exemplarisch zwei Förderbescheide überreicht. Damit fließen im Jahr 2025 rund 727.000 Euro aus der neuen pauschalen Förderung in den Landkreis und seine Verbandsgemeinden.

„Mit der neuen pauschalen Förderung machen wir einen großen Schritt hin zu mehr Flexibilität, Planungssicherheit und weniger Bürokratie. Die Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz wissen am besten, wo der Bedarf vor Ort liegt. Mit den pauschalen Mitteln können sie künftig schneller und unbürokratischer investieren, sei es in Fahrzeuge, Ausrüstung oder Gebäude. Das ist ein wichtiger Modernisierungsschritt für unsere Feuerwehren und den Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz“, sagte Innenminister Michael Ebling.

Der Landkreis Vulkaneifel erhält künftig jährlich 132.753 Euro, davon 120.000 Euro für den Katastrophenschutz und 12.753 Euro für den überörtlichen Brandschutz und die allgemeine Hilfe. Hinzu kommen 594.545 Euro für die drei Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein und Kelberg. Damit liegt die jährliche Gesamtsumme um rund 400.000 Euro höher als im Durchschnitt der vergangenen Jahre.

„Mit der neuen Förderung stellen wir sicher, dass die Mittel dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Wir unterstützen unsere Landkreise und Gemeinden bei der Stärkung ihrer Feuerwehren und des Katastrophenschutzes und damit bei der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger“, betonte Ebling.

Die Umstellung der Förderung ist Teil der umfassenden Neuaufstellung des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz, zu der auch die Gründung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) und die Novellierung des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) gehören.

„Wir stärken Strukturen, vereinfachen Verfahren und investieren gezielt in den Brand- und Katastrophenschutz. Das ist ein starkes Signal an unsere Landkreise, unsere Feuerwehren und alle Ehrenamtlichen, die Tag und Nacht für die Sicherheit der Menschen in unserem Land im Einsatz sind“, so Ebling.

Teilen

Zurück