| Kulturelles Erbe

Ebling: Über 121.000 Euro kommen der Röver-Orgel in Daaden zugute

Innenminister Michael Ebling hat mitgeteilt, dass das Land Rheinland-Pfalz und der Bund die denkmalgerechte Instandsetzung der Röver-Orgel in der Evangelischen Kirche in Daaden (Landkreis Altenkirchen) mit insgesamt 121.600 Euro unterstützen. Die Förderung dient den Konservierungsarbeiten an dem historischen Instrument. Die Orgel ist Teil der dreihundertjährigen barocken Saalkirche in Daaden, bei der es sich um ein bedeutendes Kulturdenkmal handelt.

„Die 1908 entstandene spätromantische Orgel aus der Werkstatt des renommierten norddeutschen Orgelbauers Ernst Röver ist ein bedeutungsvolles Kulturdenkmal in Daaden. Deshalb unterstützen wir die Kirchengemeinde gerne mit 60.000 Euro aus der Denkmalförderung des Landes. Mit den Fördermitteln kann die Restaurierung und Konservierung der Orgel angegangen werden“, sagte Innenminister Michael Ebling, der für das kulturelle Erbe des Landes zuständig ist.

Zusätzlich zur Landesförderung erhält die Gemeinde eine Förderung des Bundes aus dem Denkmalschutzsonderprogramm XIII in Höhe von rund 61.600 Euro.

„Menschen aus allen Epochen unserer Geschichte haben in Rheinland-Pfalz ihre Spuren hinterlassen. Burgen, Schlösser, Ruinen und viele andere ältere und jüngere Kulturdenkmäler zeugen bis heute in beeindruckender Weise davon. Herausragendes Beispiel dafür sind unsere sieben UNESCO-Welterbestätten. Kommunen, Kirchen und private Eigentümerinnen und Eigentümer können sich darauf verlassen, dass wir sie mit der Landesdenkmalpflege sehr gerne fachlich und finanziell bei der Bewahrung ihrer Kulturschätze unterstützen“, so der Innenminister.

„So bewahren wir die historische Substanz, erwecken Geschichte zum Leben und sorgen für ein attraktives, lebenswertes Umfeld. Auch der Tourismus profitiert dabei, denn Rheinland-Pfalz ist durch seine vielfältigen historischen Zeugnisse ein attraktives Reiseziel für Menschen aus Nah und Fern“, betonte Ebling.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Zuge der Denkmalförderung kommunale, kirchliche und private Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturdenkmälern im Jahr 2025 mit insgesamt voraussichtlich rund 5,4 Millionen Euro. Förderfähig ist dabei der denkmalbedingte Mehraufwand bei Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Der Fördersatz beträgt in Bezug auf die zuwendungsfähigen Kosten in der Regel bis zu 50 Prozent bei Privateigentümern sowie bis zu 33,3 Prozent bei Kommunen und Kirchen. Ergänzt werden kann die Landesförderung durch Förderprogramme des Bundes wie beispielsweise die wiederkehrenden Denkmalschutzsonderprogramme oder auch durch Mittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

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