| Kulturelles Erbe / Landkreis Bad Dürkheim

Ebling übergibt Förderung für Jüdische Trauerhalle in Wachenheim

Innenminister Michael Ebling hat dem Bürgermeister der Stadt Wachenheim an der Weinstraße (Landkreis Bad Dürkheim), Torsten Bechtel, einen Förderbescheid für die denkmalgerechte Instandsetzung der Trauerhalle auf dem Jüdischen Friedhof übergeben. Land und Bund unterstützen die Maßnahme der Stadt mit insgesamt rund 188.000 Euro. Die Förderung dient unter anderem der Instandsetzung des Fachwerks und der Erneuerung der Dachdeckung.

„Die Trauerhalle auf dem Jüdischen Friedhof in Wachenheim wurde 1895 errichtet und ist Ausweis der jahrhundertelangen jüdischen Geschichte von Rheinland-Pfalz. Der Jüdische Friedhof selbst wurde sogar schon 1579 erstmals erwähnt und zählt zu den ältesten und bedeutendsten seiner Art in der Region. Mit rund 96.000 Euro aus der Denkmalförderung des Landes und zusätzlich knapp 92.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII des Bundes unterstützen wir gerne die umfassende Instandsetzung dieses wichtigen baulichen Zeugnisses“, sagte Innenminister Michael Ebling anlässlich der Bescheidübergabe.

„Gerade in Zeiten, in denen der Antisemitismus in unserer Gesellschaft spürbar zunimmt und Jüdinnen und Juden Opfer von Hetze und Bedrohung werden, ist es wichtig, die Erinnerung an das jüdische Erbe unseres Landes lebendig zu halten. Jüdisches Leben auf dem Land und in den Städten ist nicht nur seit Jahrhunderten untrennbarer Teil der rheinland-pfälzischen Geschichte, sondern hat durch die spirituelle Strahlkraft der SchUM-Stätten im Mittelalter das Judentum weit über unser Land hinaus geprägt“, so Ebling. „Daher danke ich ganz herzlich auch dem Förderverein ‚Gegen das Vergessen e.V.‘, der sich so engagiert für das jüdische Erbe hier in Wachenheim einsetzt und ebenfalls die Instandsetzung der Trauerhalle unterstützt.“

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Zuge der Denkmalförderung kommunale, kirchliche und private Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturdenkmälern im Jahr 2025 mit insgesamt voraussichtlich rund 5,4 Millionen Euro. Förderfähig ist dabei der denkmalbedingte Mehraufwand bei Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Ergänzt werden kann die Landesförderung durch Förderprogramme des Bundes wie beispielsweise die wiederkehrenden Denkmalschutzsonderprogramme oder auch durch Mittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

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