„Kirchen sind nicht nur Orte des Glaubens, sondern auch wertvolle Zeugnisse unserer Geschichte und Identität. Mit der Instandsetzung der Kirche Mariä Himmelfahrt bewahren wir ein bedeutendes Kulturdenkmal im Herzen von Spabrücken – für heutige und kommende Generationen. Es ist uns ein zentrales Anliegen, das kulturelle Erbe unseres Landes lebendig zu halten und dort zu unterstützen, wo engagierte Gemeinden Verantwortung für ihre historischen Bauten übernehmen“, sagte die für das kulturelle Erbe zuständige Innenstaatssekretärin Simone Schneider.
„Hinter einem solchen Sanierungsprojekt steht meist nicht nur ein Gebäude, sondern eine starke Gemeinschaft, die sich mit viel Herzblut und Ausdauer für den Erhalt ihres Ortes engagiert. Dieses Engagement verdient unsere Anerkennung und Unterstützung. Mit der Förderung trägt das Land dazu bei, dass die Kirche Mariä Himmelfahrt auch künftig ein lebendiger Treffpunkt für das Miteinander vor Ort bleibt – für kirchliche, kulturelle und soziale Aktivitäten gleichermaßen“, so Sozialstaatssekretär Dr. Denis Alt.
Der Bau des heute erhaltenen Kirchenbaus, der an die Stelle der alten gotischen Kirche von 1359 trat, wurde um 1730/31 begonnen. Von großer Besonderheit sind die den Kirchenraum abschließenden Sterngewölbe, die für einen Bau des 18. Jahrhundert außergewöhnlich sind. Ziel der seit der Mitte des 14. Jahrhunderts überlieferten Wallfahrten stellt die Figur einer sitzenden Madonna mit Kind dar.
Die Landesförderung beträgt je 125.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026. Zusätzlich zur Landesförderung erhält die Gemeinde eine Förderung des Bundes aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII in Höhe von rund 150.000 Euro. Die Förderung soll insbesondere für Maßnahmen am Dachreiter, Natursteinarbeiten im Fassadenbereich sowie Dachdeckungsarbeiten, Zimmermannsarbeiten und Arbeiten an der Blitzschutzanlage samt der Elektroinstallation eingesetzt werden.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Zuge der Denkmalförderung kommunale, kirchliche und private Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturdenkmälern im Jahr 2025 mit insgesamt voraussichtlich rund 5,4 Millionen Euro. Förderfähig ist dabei der denkmalbedingte Mehraufwand bei Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Ergänzt werden kann die Landesförderung durch Förderprogramme des Bundes wie beispielsweise die wiederkehrenden Denkmalschutzsonderprogramme oder auch durch Mittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.