Generelle Fördervoraussetzung und Grundlage für die geplante Entwicklung der Ortskerne der drei Gemeinden sei ein gemeinsames abgestimmtes überörtliches Entwicklungskonzept für den Bereich der Verbandsgemeinde sowie daraus abzuleitenden städtebaulichen Entwicklungsstrategien für die Stadt- und Ortskerne der drei Gemeinden. „Die jetzt bewilligten Fördermittel dienen in erster Linie der Mitfinanzierung der Erstellung der Kooperationsstrategie und der Entwicklungskonzepte“ sagte Lewentz.
Das Programm „Ländliche Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden“ ist im Stadterneuerungskonzept des Landes das Förderinstrument zur Entwicklung ländlicher Zentren, damit sie auch in Zukunft handlungsfähig bleiben können. Eine Säule des Programmes sind Kooperationsverbünde.
„Insgesamt hat sich das flexible Fördersystem der Städtebauförderung hervorragend bewährt“, so Minister Lewentz. Seit 1991 hat das Land aus neun Teilprogrammen fast 1,5 Milliarden Euro für städtebauliche Maßnahmen bewilligt. „Besonders die Erneuerung von Innenstädten, die Aufwertung von Problemgebieten und die Entwicklung ganzheitlicher Projekte mit starken lokalen und regionalen Impulsen werden wegen der hohen Investitions- und Arbeitsplatzeffekten mit den Mitteln gezielt unterstützt", betonte Lewentz.